Die Bundesregierung hat in der aktuellen Legislaturperiode offenbar zahlreiche Ausnahme-Personalentscheidungen getroffen: In hunderten Fällen wurden Beschäftigte ohne Probezeit verbeamtet, Stellen ohne Ausschreibung besetzt oder Besoldungsgruppen übersprungen. Und kurz vor Ende der Legislaturperiode kam es noch schlimmer: hier wurde wieder die „Operation Abendsonne“ durchgezogen.
Die „Operation Abendsonne” und ihre Folgen
Die Praxis, verdiente Parteifreunde kurz vor dem Ende der Legislaturperiode in lukrative Ämter zu befördern, ist nicht neu. Doch die aktuelle Regierung scheint dieses Vorgehen auf die Spitze zu treiben. Mit der sogenannten “Operation Abendsonne” wurden Beamte mit Ampel-Parteibüchern systematisch bevorzugt und in Positionen gehoben, die nicht nur mit Macht, sondern auch mit erheblichen Bezügen zusammenhängen. „Wir bemängeln diese Praxis ausdrücklich“, sagt Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V., „für soziale Leistungen ist kein Geld vorhanden, vielmehr werden die Sozialkassen geplündert und in den konkreten Fällen bei den Ministerien das Geld mit dem Füllhorn ausgeschüttet“, so das DVG-Vorstandsmitglied. Auch der DVG leide darunter, nachdem man ihm den Stopp der höchst ungerechten Doppelverbeitragung nicht zugesteht. Argument: kein Geld in den Sozialkassen, bezahlt ihr mal doppelt.
Ein Loch im Haushalt und in der Krankenkasse, das immer größer wird
Die Ausgaben für Ministerialzulagen sind von 52,4 Millionen Euro im Jahr 2018 auf erschreckende 94,4 Millionen Euro im Jahr 2022 emporgeschnellt. Dieser Anstieg ist selbst für den Bund der Steuerzahler kaum noch nachvollziehbar und sorgt für Unmut. Es stellt sich die Frage, wie eine Regierung, die einen Sparhaushalt vorlegen muss, derartige Summen rechtfertigen kann.
Jeweils über 50mal machten von der außerordentlichen Verbeamtung das Entwicklungs-, das Gesundheits- und das Verkehrsministerium Gebrauch. Im Wirtschaftsministerium seien es ebenfalls 50 Fälle, in allen anderen Ressorts lag die Zahl darunter oder teils bei null. Normalerweise erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit nur nach einer dreijährigen Probezeit.
Eine Expertin wird zitiert, dass offenbar in knapp 1200 Fällen Personalentscheidungen aufgrund von Ausnahmeregelungen getroffen wurden. „Hier werde das Geld zum Fenster rausgeworfen, ohne dass die entsprechenden Beamten eine Probezeit als Voraussetzungen dafür erfüllen würden.“
Grob ausgerechnet nach Zahlen von Statista wären bei 1200 Fällen an Verbeamtung und deren Pensionszahlungen auf rund 15 Jahre (bis 80 Jahre Lebensalter) nach Pensionierung mit 65 Jahren (bei 4800 € Pension im Monat): pro Pensionär 936.000 € und bei 1200 Fällen 1,123 Mrd. Euro – wie gesagt, alles von den Steuerzahlern zu berappen. Die „Operation Abendsonne“ heißt künftig wohl „Goldene Hängematte“.
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Text: Thomas Kießling
Redaktion: Andreas Reich