von Reiner Korth 05.10.2025, Foto: DVG
“Ein Fünftel des Ersparten ist futsch”
“Ein Fünftel des Ersparten ist futsch”, so titelt die Thüringer Allgemeine in ihrer online Ausgabe vom 03.10.2025. Die Thüringer DVG Mitglieder Gerd Heimbürger und Thomas Rogge berichten über ihre Erfahrungen mit einer angesparten Direktversicherung zur Altersvorsorge und haben “eine böse Überraschung” erlebt.
Sie “raten dann auch von dieser Form der Altersvorsorge ab”.
Wie es die Rentner in Deutschland erst kürzlich mit der nachträglichen Erhöhung des Pflegebeitrages erlebt (Beitrag auf eine Rente, die nie ausgezahlt wurde!) haben, so sind die Rentner auch beim Ansparen einer Direktversicherung arglistig vom Staat getäuscht worden. Thomas Rogge nennt die nachträgliche Beitragszahlung in Höhe von 20 % auf ausgezahlte Direktversicherungen dann auch “formalrechtlich legalisierter Betrug”.
Staatlicher Betrug, der nicht einklagbar ist?
Es scheint langsam zur Tagesordnung zu werden in diesem demokratischen Staat, daß sich die Regierung im Sozial- und im Rentenrecht über normative Vorgaben des Verbraucherschutzes per eigener Gesetzgebung einfach hinwegsetzen darf. Pflegebeiträge auf Renten, die nie gezahlt wurden und keiner klagt an. Kein Aufschrei in dieser Republik. Eine nachträglich eingeführte Doppelverbeitragung von Direktversicherungen mit erheblichem Verlust (20 %) und das Bundesverfassungsgericht (BverfG) begründet: “ein direktes Rückwirkungsverbot ist im Sozialrecht nicht erkennbar.” Der Bürger dieses Landes wird also mit Vorsatz nachträglich seiner Ersparnisse beraubt und formaljuristisch wird das von unserer Rechtsprechung als in Ordnung befunden. Mit diesem Vorgehen haben die staatlichen Instituitonen das Vertrauen in die private und betriebliche Altersvorsorge massiv zerstört.
“Versteckte Kosten bei betrieblicher Altersvorsorge”
In dem Bericht der Thüringer Allgemeine wird dann auch ausführlich auf die “versteckten Kosten” in der Altersvorsorge hingewiesen. Weil es keinen Bestandsschutz gibt für Altverträge, weil der Verbraucherschutz ausgehebelt wird, weil der Staat zu jeder Zeit beliebig, auch rückwirkend (kein Rückwirkungsverbot im Sozialrecht) auf Rente und Altersvorsorgeverträge die Beiträge und Abgaben erhöhen kann. Aber die Generation der heutigen Arbeitnehmer wird langsam wach und wird sich bewußt: staatlich geförderte Verträge zur Altersvorsorge werden allzuoft zu einem Verlustgeschäft. So berichtet der Münchener Merkur in seiner Ausgabe vom 25.09.2025: “Hunderttausende haben ihre Riester-Rente gekündigt, weil sie wenig rentabel ist”.
Die Arbeitnehmer müssen Altersvorsorge neu denken
Es ist an der Zeit, daß die jungen Arbeitnehmer realisiseren, dass staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte eine stark risikobehaftete Sparanlage darstellen. Die Gründe sind: kein Bestandsschutz für Altverträge, nachträgliche Beitragserhbeung durch den Staat, der Verbraucherschutzz ist ausgehebelt, kein Kündigungsrecht. Die Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie sich nicht besser ihren Lohn komplett Netto auszahlen lassen und dann mit diesem Geld privat in andere Spareinlagen für ihre Altersvorsorge investieren. Der Weg der betrieblichen Altersvorsorge hat inzwischen eine sehr schlechte Beurteilung erfahren. Die Erfahrungen der heutigen Rentner zeigen, betriebliche Altersvorsorge wird zu einem Verlustgeschäft.
