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Betriebsrenten: DRV sieht negative Folgen

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Entgeltumwandlung: “Einnahmausfälle” und Abschläge auf die Rente

Text: Reiner Korth  15.11.2025       Bild: Deutscher Bundestag und DRV-Bund

Sozialministerin Bärbel Bas, SPD hat das “Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung” auf den Weg gebracht, im Volksmund auch genannt “Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz”.

In einer öffentlichen Anhörung am 06.11.2025 hat auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) ihre Stellungnahme abgegeben. Und diese fällt wenig schmeichelhaft aus, auch wenn die Formulierungen freundlich gewählt sind.

“Verringerte Anwartschaften” führen zu Rentenverlust

Die DRV erklärt in ihrer Stellungnahme: “Die durch die Sozialversicherungsfreiheit verringerten Entgelte (Beiträge) führen zu verringerten Rentenanwartschaften.” Auf Deutsch übersetzt heißt das: Weil die Beiträge zur Betriebsrente oder Direktversicherung in der Beschäftigungszeit durch Entgeltumwandlung “vor Steuer” und “beitragsfrei” in der Renten- und Krankenversicherung abgeführt werden, werden für die Höhe dieser Beiträgszahlungen auch keine Rentenpunkte angesammelt.

Entgeltumwandlung mit negativen Folgeerscheinungen für alle Rentner

Die geringeren “beitragspflichtigen Entgelte führen auch bei anderen Leistungen, z. B. Kranken-, Arbeitslosen-, und Übergangsgeld, zu einem verringerten Leistungsumfang”, führt die DRV weiter aus. Also, fassen wir kurz und bündig zusammen:

1. In der Arbeits- und Ansparphase zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jeder keine Steuer und keine Beiträge in die Sozialversicherungen, wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung.

2. In der Auszahlungsphase der Betriebsrente zahlt der Arbeitnehmer allein die vollen Beiträge für die Krankenkasse (ca. 21 %), der Arbeitgeber beteiligt sich nicht.

3. Wegen der weniger gezahlten, reduzieren Beiträge in die Rentenversicherung bekommt der Arbeitnehmer später weniger “individuelle”, also persönliche, staatliche Rente aus der DRV.

4. Die DRV muß jährliche “Einnahmeausfälle” hinnehmen wegen der durch die Entgeltumwandlung bedingten, geringeren Beitragszahlungen. Diese Einnahmeausfälle der DRV führen über die Jahre dazu, dass sich das sozialversicherungspflichtige Durchschnittentgelt verringert”. Was auf Deutsch nichts anderes heißt:
Die Entgeltumwandlung für Betriebsrenten und Direktversicherungen führt mittelfristig zu einem niedrigeren Rentenniveau insgesamt für alle Rentner in Deutschland. Folglich bekommen später alle Rentner weniger staatliche Rente, auch die, die nicht auf eine Direktversicherung angespart haben. Das ist in hohem Maße eine total soziale Ungerechtigkeit.

5. Die DRV sieht dann auch in der “Ausweitung der Entgeltumwandlung” einen “negativen Effekt zu Lasten der Versichertengemeinschaft”.

Dieses Betriebsrentenstärkungsgesetz ist eine Mogelpackung

Unser Fazit:
Für den Arbeitnehmer, Versicherten und späteren Betriebsrentenempfänger ändert sich wenig bis gar nichts. Was dieser an zusätzlicher Betriebsrente dazu gewinnt verliert er auf der anderen Seite bei der staatlichen Rente. Die Gewinner des Entwurfes sind wieder mal die Versicherungsgesellschaften, die neue, geförderte Verträge verkaufen können und der Staat selber, weil die Entgeltumwandlung zu einer Absenkung des staatlichen Rentenniveaus insgesamt  führt. Für den sparenden Arbeitnehmer bedeutet die ganze Regelung nur “Linke Tasche, Rechte Tasche”. Er ist in diesem System erneut der Verlierer.

Beiträge (1)

Neben dem Rentenverlust werden auch die Krankenkassen und Pflegeversicherungs-Beträge durch die Entgeldwandlung aktiv Reduziert.
Durch die fehlende Beiträge müssen wir alle höhere Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen.
Das System der Entgeltumwandlung gehört verboten, es schadet mehr als es bringen soll.
Selbst das Fahrradlesing (Jobrad) entzieht den Sozialkassen Beiträge und führt zu einem Rentenverlust.
Die fehlenden Beiträge zun den Sozialkassen müssen von den Beitragszahlern ausgeglichen werden.
Was für ein Schwachsinn…

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