Text: Rainer Ochmann Bild: VBL
In seiner neuen Broschüre aus dem November 2025 sendet der VBL einen Weckruf an die aktiven und ehemaligen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und titelt
„BÖSE ÜBERRASCHUNG BEI DER BETRIEBSRENTE“
Ganz neu ist das Thema ja leider nicht, kommt damit aber bei den Betriebsrentner im öffentlichen Dienst mit aller Deutlichkeit an.
Für alle VBL-Produkte (VBLklassik, VBLextra und VBLdynamik) sind volle Abzüge bei der Kranken- und der Pflegeversicherung zu leisten. Jeder, der nicht privat versichert ist, muss diese Abgaben zahlen. Das heißt, seine VBL-Rente wird um mehr als 20% gekürzt – etwa ein Fünftel der Auszahlung ist dann mal weg. Und das gilt auch für Beiträge, die die Versicherten mal selber beigesteuert haben – und dafür eventuell schon einmal Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Direkt betroffen sind circa 1,4 Millionen VBL-Rentner.
Aber keine Angst: wer noch aktiv im Dienst ist, den holt es später ein.
Gegen diese Doppelverbeitragung setzt sich der DVG zur Wehr. Ganz besonders kritisiert er die Rückwirkung des Gesetzes auch für Verträge, die bereits in den Jahren vor 2003 abgeschlossen und bespart wurden. Zu bemängeln ist auch die fehlende Aufklärung hinsichtlich der zu erwartenden Sozialabgaben. Die Sparer wurden lange im Dunkeln gelassen und hofften auf eine höhere VBL-Rente. Das böse Erwachen kommt häufig erst bei der ersten Auszahlung!
So zieht also der Staat einen guten Teil seiner Bediensteten über den Tisch.
Der DVG warnt viel Berufsgruppen ausdrücklich vor dieser Beitragsfalle und empfiehlt, Produkte der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor Vertragsabschluss sehr sorgfältig zu prüfen. Wenn der Arbeitgeber nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuschüsse von 15% leistet, ist die bAV für den Versicherten ein Minusgeschäft.
Merke: es ist nicht alles gut, was der Arbeitgeber fördert!
Was tun? Frage nach! – Sprich mit Anlageberatern! – Wende dich an den DVG!
