Text: DVG Bild: pixybay / alexas-fotos – old-people
DVG-Vorstand im Interview mit bAV-Experte Friedemann Heinz
Die Rechtsprechung muss an die Lebenswirklichkeit angepasst werden
DVG-Vorstand: Herr Heinz, Sie haben nach Ihrem Beitrag im Fachmagazin Die Rentenversicherung (RV 1/2026) nun mit „Die Erosion der Grundlagen der bisherigen Rechtssprechung“ eine umfassende Fortsetzung zur Thematik der Doppelverbeitragung der Krankenkasssen vorgelegt. Was genau hat Sie zu dieser neuen Analyse und Bewertung veranlasst?
Friedemann Heinz: Bislang haben die Sozialgerichte und das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die doppelte Verbeitragung meist mit formelhaften Begründungen abgewiesen. Es hieß gebetsmühlenartig, die nachträgliche Beitragspflicht sei „nicht sehr intensiv“ und stärke letztlich die „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ der Rentner. Man verwies auf Zinsgewinne und den angeblichen Vorteil der betrieblichen Altersversorgung. Doch diese Annahmen bisheriger Rechtsprechung haben sich verändert, ja sogar ins Gegenteil verkehrt. Mein neuer Aufsatz liefert die dogmatischen und wirtschaftlichen Argumente, um den Gerichten zu beweisen, dass die alten Entscheidungsgrundlagen von damals schlichtweg nicht mehr existieren.
DVG-Vorstand: Sie sprechen in Ihrem neuen Aufsatz von einer „ökonomischen Erosion“ und einem „Substanzverzehr“. Was genau bedeutet das für betroffene Sparer?
Friedemann Heinz: Es bedeutet, dass wir es heute mit einer völlig veränderten Zins- und Inflationslandschaft zu tun haben als noch vor zwanzig Jahren. Wer über Jahrzehnte hinweg diszipliniert Geld in eine Direktversicherung eingezahlt hat, stellt bei der Auszahlung fest, dass die Kaufkraft des angesparten Kapitals inflationsbereinigt oft kaum noch den Wert der damals eingezahlten Raten deckt. Die langanhaltende Niedrigzinsphase gepaart mit den jüngsten Inflationsschüben hat die nominalen Erträge weitgehend entwertet. Oftmals ist bereits vor dem Zugriff der Krankenkassen ein realer Kaufkraftverlust eingetreten.
DVG-Vorstand: Und in dieser Situation schlägt dann die „Doppel- bzw. Mehrfachverbeitragung“ zu.
Friedemann Heinz: Genau. Das ist der entscheidende Punkt. Heute verbleibt fast immer ein Substanzverlust. Wenn auf ein ohnehin real entwertetes Kapital eine Vollverbeitragung bzw. nochmalige Verbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung erhoben wird, führt dies in der Regel zu einem empfindlichen realen Verlust. Es wird eben nicht – wie von der Rechtsprechung fiktiv angenommen – ein „Vorteil“ abgeschöpft. Stattdessen wird direkt in die mühsam über viele Jahre angesparte Vermögenssubstanz eingegriffen. Das ist ein konfiskatorischer Zugriff auf die Altersvorsorge, der das verfassungsrechtliche Übermaßverbot aus Art. 14 GG (Eigentumsschutz) sowie den allgemeinen Gleichheitssatz (Art 3 Abs. 1 GG) massiv verletzt. Deshalb erscheint eine erneute verfassungsrechtliche Bewertung dringend geboten.
DVG-Vorstand: Wie können unsere Mitglieder und deren Rechtsbeistände Ihre neuen Erkenntnisse nun konkret nutzen?
Friedemann Heinz: Die beiden fundierten Fachbeiträge sollen den fachlichen Dialog zwischen Betroffenen, Politik, Krankenkassen, Rechtsanwälten und Gerichten fördern und zugleich neue rechtliche Wege für eine notwendige Korrektur aufzeigen. Sie sind mehr als nur eine wissenschaftliche Abhandlung.
Sie sind eine fundierte Argumentationshilfe und eine Blaupause für künftige Klageverfahren,
die den Druck auf das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht auf eine Rechtsfortbildung massiv erhöhen können und müssen. Die Justiz kann die Augen vor dieser veränderten ökonomischen Realität nicht länger verschließen!
DVG-Vorstand: Herr Heinz, wir danken Ihnen für das Gespräch und diese wertvolle juristische Unterstützung für unser gemeinsames Ziel, einer fairen Altersvorsorge.
Hinweis für unsere DVG Mitglieder:
- Der neue Fachaufsatz „Die Verbeitragung von Direktversicherungen auf dem Prüfstand – Die Erosion der tatsächlichen Grundlagen der bisherigen Rechtsprechung“ sowie
- Der grundlegende Aufsatz aus der Fachzeitschrift RV 01/2026 „Wenn Altersvorsorge zur Belastung wird – ein Systemfehler bedarf der Korrektur“,
können bei Interesse ab sofort direkt beim Autor, unserem Mitglied Friedemann Heinz per E-Mail unter f-heinz@t-online.de angefordert werden.
