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Der Lumperei nächstes Kapitel: wird Riester II genauso ein faules Ei wie die Erstausgabe?

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Seit Jahren versprechen Politiker, das deutsche Rentensystem gerechter und zukunftssicher zu gestalten. Mit der sogenannten Rentenreform und dem geplanten „Riester II“-Modell soll nun angeblich ein neuer Abschnitt beginnen – einer, der mehr Menschen zur privaten Vorsorge motiviert und die staatliche Förderung neu justiert. Doch wer genauer hinschaut, erkennt schnell: Die Grundprobleme werden nicht gelöst, sie werden lediglich modern verpackt. Der Lumperei nächstes Kapitel so zusagen – und das übernächste als Fallbespiel gleich noch obendrauf.

Gerade Mitglieder des DVG, des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten e.V.  blicken mit bitterer Erfahrung auf diese Reformdebatte. Viele von ihnen hatten in gutem Glauben in kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte investiert – oft mit staatlicher Förderung und der Zusicherung, dass diese Vorsorge steuerlich begünstigt und sozialabgabenfrei sei. Dann änderte sich die Gesetzeslage durch die Einführung der nachträglichen Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten im Dezember 2023 in einer Nacht- und Nebel-Sitzung des Bundestages. Das Ergebnis war für zahlreiche Menschen ein herber finanzieller Schlag: Leistungen, die über Jahrzehnte angespart wurden, wurden noch einmal kräftig belastet.

Doch die aktuelle Rentenreform zeigt wenig Lernbereitschaft aus diesem Desaster. „Riester II“ soll eine neue standardisierte, digitale und kostengünstigere Förderform werden, angeblich transparenter und unkomplizierter. Aber die entscheidende Frage bleibt: Wird diesmal verhindert, dass nachträglich neue Belastungen entstehen? Oder wird wieder eine Generation gutgläubiger Sparer zu „Versicherungs-Geschädigten“ gemacht, sobald die politische Kassenlage es verlangt?

Die Befürchtung vieler Fachleute ist berechtigt: Wer Vertrauen in die private Altersvorsorge zurückgewinnen will, müsste zunächst das Unrecht der Vergangenheit korrigieren. Eine faire Rentenpolitik muss die Mitglieder des DVG rehabilitieren – also die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten endlich beenden und   entschädigen. Sonst bleibt jede neue Reform ein Etikettenschwindel, der soziale Sicherheit nur vorschiebt, aber Vertrauen zerstört.

Gerechtigkeit heißt in diesem Zusammenhang mehr als bloße Reformrhetorik. Sie bedeutet, dass Arbeit, Sparleistung und Verantwortungsbewusstsein im Alter tatsächlich belohnt werden – nicht durch immer neue bürokratische Modelle, sondern durch Verlässlichkeit und klare rechtliche Grenzen gegen nachträgliche Eingriffe.

Die geplanten Vorschläge zur Rentenreform mögen technisch modern wirken, doch in sozialer Hinsicht drohen sie, ein altes Muster zu wiederholen: Die politische Berechnung steht über der Lebensleistung der Bürger. Das wäre nicht nur eine verpasste Chance, sondern ein moralisches Versagen gegenüber einer ganzen Generation, die ihrer Regierung vertraut und dafür teuer bezahlt hat. Bei Riester I wurde wenigstens im Jahr 2013 die Doppelverbeitrag gestoppt, bei den Direktversicherungen allerdings bis heute nicht. Bei Riester I führte dies aber nicht zu einem Aufschwung, sondern macht deutlich, dass die Versicherten von der Versicherungsindustrie à la Maschmeyer und Co offenbar aufs Kreuz gelegt wurden, wie zahlreiche Expertisen belegen. So waren offenbar die Provisionsleistungen für die Versicherungs-Makler zum Teil höher als die am Ende ausgezahlten Leistungen für die Versicherten.

 

Der Lumperei übernächstes Kapitel – Riester II, du faules Ei wie Riester I?

Riester II wird genauso ein faules Ei wie die Erstausgabe – etwa beim Thema Förderanträge für Kinderzuschläge. Dies befürchten jedenfalls zahlreiche Experten. Rister I war schon in der Vergangenheit ein deftiger Schlag, und zwar ins Gesicht der Versicherten. Ein Fallbeispiel zeigt auf, das Riester I schon allein behördlich ein Skandal war – und warnt vehement vor Riester II – denn da sind dieselben Behörden zuständig, die offenbar schon bei Riester I versagt haben.

In Sachen Überbürokratisierung und offenbarem Betrug am Bürger kam es bei Riester I zu zahlreichen Stilblüten, die skurriler nicht sein könnten, etwa bei der Bezuschussung des Riestervertrags für Kinder. Es wäre am Ende zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre. So konnte es bei Riester I sein, dass ein Makler mit geneigter Gutmütigkeit einen Förderantrag für den oder die Versicherte ausfüllte, der einen Kinderzuschlag beinhaltete. Doch es konnte auch sein, dass diese Zuschläge im Laufe der Jahre ihre Gültigkeit verloren haben.

Und das kam so: es kam zum Beispiel vor, dass der Makler die einfachen Vornamen der Kinder im Formular eintrug – zusätzlich natürlich mit geforderten Familiennamen, Geburtsort und Wohnort. Da in den Folgejahren der oder die Versicherte selbst die Förderanträge auszufüllen mussten, trug man natürlich genauso die Vornamen der Kinder ein – allerdings wie in den Personalausweisen vermerkt, also mit Erst-, Zweit- und oder Drittvornamen. Der Versicherungs-Berater hatte beim ersten Antrag offenbar nur den Erstvornamen benannt – ob aus Dummheit, aus Faulheit, oder Gründen der Schnelligkeitsschluderei und / oder schnellen Provisions-Geilheit.

Die zuständige Bundesbehörde lehnte nun aber den Förderantrag für die Kinder schlichtweg ab, weil für sie die Daten der Anträge nicht übereinstimmten. Diese zuständige Behörde ist die ZfA – die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Sitz in Brandenburg an der Havel mit knapp 500 Mitarbeitern.

Die Behörde meinte also allen Ernstes, die Daten für die förderbeantragten Kinder wären nicht identisch, obwohl der erste Vorname in all diesen Jahren immer gleich war! – obwohl der Familienname in all diesen Jahren immer gleich war!! obwohl der Geburtsort immer gleich war!!! – obwohl das Geburtsdatum der Kinder immer gleich war!!!! und obwohl der Wohnort und die Wohnadresse immer gleich und identisch waren!!!!! – es konnten also nur dieselben Kinder sein – keine anderen!!!!!!

Aber die Behörde behauptete steif und fest, dass es sich (datentechnisch) nicht dieselben Kinder handeln konnte und verweigerte schlichtweg den Zuschuss von jeweils 300 Euro im Jahr – mithin bei drei Kindern 900 Euro. Im Laufe von 18 Jahren wurden dann die Kinder anerkannt – dann wieder nicht, wahrscheinlich je nach update im Computerprogramm. Es blieb – wie bei Riester II ja allgemein – alles höchst undurchsichtig.

Die Behörde ließ trotz Einspruch nicht mit sich Reden und korrigierte ihr Fehlverhalten nicht. Selbst nachdem der Versicherungsombudsmann in Berlin (übrigens ein Verein namens www.versicherungsombudmann.de, aktuell eine Ombudsfrau im Übrigen) eingeschaltet wurde, entschied dieser gegen die Familie – wohl deswegen, weil er eine Lawine an Einsprüchen und Arbeitsaufwand auf sich (und seine MitarbeiterInnen) zukommen sah. Der in diesem Falle der besagten Familie/Vertragsnehmerin entstand durch die Behörde ein Schaden von weit über 5500 €, wohingegen sich damit ein Riestervertrag ohne durchgängige Kinderförderbeträge gar nicht lohnt. Nur eben für die Versicherungswirtschaft, von deren Makler die Familie allerdings keinerlei Hilfe mehr bekam.

Verbraucherschutzorganisationen sagen bereits, dass dies ein schwerwiegender Betrugsfall am Bürger darstelle und dass man dabei drei Dinge überlegen sollte:

  1. ist die Gefahr nicht groß, dass dies bei Riester II nicht genau der gleiche Schmu wird.

 

  1. Sollte in Zeiten der Digitalisierung die ZfA nicht einfach abgewickelt werden – mit ihrem Gehabe und vermeintlich betrügerischen Vorgehen pervertiert sie ja jegliche Digitalisierung in einer behördlichen Verwaltung. Weg mit der ZfA – die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – Einsparung von 500 Dienststellen nebst opulenter Beamten-Pensionen. Denn gemäß Berliner Modell ist zwar jeder beschäftigt, aber nix ist geschafft – außer die Bürger drangsaliert und betrogen. Ein Kind mit Name, Geburtsdatum und Geburtsort bleibt immer gleich – iiiiimmmmmer und eeeeeeeeeewig. Diese Behörde hoffentlich nicht.

 

  1. Sollte nicht auch der Verein des Versicherungsombudsmanns nicht einfach gelöscht werden – weil einen Sinn ergeben beide keinen – außer, dass sich der Bürger / die Bürgerin jahrelang aufregt und um mehrere tausend Euro geprellt wird, die im Laufe der Jahre – im Falle der Riesterbeiträge – lieber in einen jährlichen Familien-Urlaub investiert hätte – der aber für die Riesterbeiträge draufging. Der Urlaub hätte schönere Lebenserinnerungen hinterlassen als diesen jahrelangen Ärger und Brass.

Hintergrund zur ominösen ZfA:

Die ZfA – die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Sitz in Brandenburg an der Havel. Mitarbeiterzahl: 470.

  • Funktion: Sie agiert als zentrale Stelle im Wege der Organleihe für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), welches die Fachaufsicht führt.
  • Zuständigkeit: Die ZfA bearbeitet die Anträge auf Riester-Zulagen (Grund- und Kinderzulage), die in der Regel über den privaten Anbieter (Bank, Versicherung) eingereicht werden.
  • Kinderzulage: Diese wird für Kinder gezahlt, für die Kindergeld bezogen wird (300 €/Jahr für ab 2008 geborene Kinder, 185 €/Jahr für ältere).

Die ZfA berechnet die Zulagen und schreibt sie dem jeweiligen Riester-Vertrag gut – oder auch nicht.

Text: Thomas Kießling

Redaktion: Andreas Reich

Foto: pixabay

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