krankenkasse

Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen.  Im Einzelfall bringt der Wechsel pro Jahr einige Hundert Euro. Vergleichen lohnt sich immer. Was es sonst noch alles zu beachten gilt.

Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Bass, hat bereits angekündigt, dass im kommenden Jahr der Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent steigen wird. Deswegen lohnt sich zu vergleichen, wie viel die Krankenkassen von ihren Versicherten verlangen. Zurzeit beträgt die Spanne bei den Zusatzbeiträgen zwischen 0,0 und 2,7 Prozent. Insofern lohnt es sich gerade jetzt, genau hinzuschauen, wie viel die eigene Kasse verlangt und ob sich im kommenden Jahr etwas ändert.

Ein Vergleich lohnt sich vor allem für Rentner mit einer Direktversicherung, denn sie zahlen monatlich – neben ihrer gesetzlichen Rente – auch für ihre Direktversicherung über 120 Monate den vollen Beitrag (minus eines Freibetrags von 159,25 Euro). Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, zahlen sie natürlich entsprechend mehr.

Krankenkasse erhöht Zusatzbeitrag

Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag, dazu kommt der Pflegebeitrag in Höhe von 3,05 (3,30 für Kinderlose) Prozent. Direktversicherte und Betriebsrentner zahlen den vollen Beitrag. Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil.

AOK Sachsen-Anhalt am günstigsten

Anfang 2020 erhöhten annähernd zwei Dutzend Krankenkassen den Zusatzbeitrag, einzig die AOK Sachsen-Anhalt verzichtet ganz auf den Zusatzbeitrag. Sie nimmt allerdings nur Kunden aus diesem Bundesland. Die günstigste bundesweit agierende Krankenkasse ist die Handelskrankenkasse (HKK) mit einem Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent. Die teuerste Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 2,7 Prozent ist die BKK Stadt Augsburg. Die Techniker Krankenkasse als einer der größten Ersatzkassen verlangt 0,7 Prozent.

Der Zusatzbeitrag ist der Teil des gesamten Beitrags­satzes, den jede Kasse individuell fest­legen kann. Er kommt zum allgemeinen Beitrags­satz von 14,6 Prozent dazu, der bei allen Kassen gleich ist. Der Beitragssatz der günstigsten Kasse HKK liegt somit bei 17,65 Prozent (14,6 + 3,05), der Beitragssatz der teuersten Kasse BKK Stadt Augsburg liegt bei 20,35 Prozent (14,6 + 2,7 + 3,05). Damit errechnet sich eine Differenz von 2,7 Prozent zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse.

Wie viel sich sparen lässt

Wie viel spart beispielsweise ein Versicherter bei einem Wechsel von der BKK Stadt Augsburg zur AOK Sachsen-Anhalt, der für seine Direktversicherung volle Beiträge zahlen muss?

Nehmen wir an, er hat 100 000 Euro von seiner Direktversicherung ausbezahlt bekommen. Die Krankenkasse rechnet so:

100 000 ./. 120 = 833,33 Euro monatliche fiktive Rente minus 159,25 Euro Freibetrag

Zu verbeitragen:  674,08 Euro monatlich

 BKK Stadt Augsburg

Pflegebeitrag (von Gesamt)          25,42 Euro
Krankenkassenbeitrag                 116,62 Euro
Beitrag                                                142,04 Euro

 AOK Sachsen-Anhalt

Pflegebeitrag (von Gesamt)         25,42 Euro
Krankenkassenbeitrag                    98,42 Euro
Beitrag                                                 123,84 Euro

Differenz BKK Stadt Augsburg – AOK Sachsen-Anhalt:    18,20 Euro monatlich, 218,40 Euro jährlich

Das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner würden beim Wechsel von der BKK Stadt Augsburg zur AOK Sachsen-Anhalt jährlich 218,40 Euro sparen, was ja leider nicht möglich ist, da die AOK Sachsen-Anhalt nur Versicherte aufnimmt, die in Sachsen-Anhalt wohnen oder deren Ehe- oder Lebenspartner bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert ist. Die günstigste bundesweit agierende Versicherung HKK verlangt einen Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent.

Ein Rentner zahlt allerdings nicht nur für seine Direktversicherung oder Betriebsrente Krankenkassenbeiträge, sondern auch für seine gesetzliche Rente. Insofern lohnt sich ein Wechsel um so mehr.

Eine komplette Übersicht über die Krankenkasse liefert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV. Achtung, nicht jeder Kasse ist bundesweit vertreten.

Wie funktioniert die Kündigung?

Wer kündigen will, muss das

  • schriftlich tun – am besten per Einschreiben mit Rückschein, um etwas in der Hand zu haben
  • als Kündigungsfrist gilt bis zum Ende des übernächsten Monats
  • die Bestätigung abwarten, die binnen 14 Tagen kommen sollte
  • Kündigung am besten auch per Mail schicken
  • an die neue Kasse ist der Wechsler 18 Monate gebunden
  • die neue Kasse darf gesetzlich Versicherte nicht aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen.

Die Verbraucherzentrale hat einen Muster-Kündigungsbrief ins Netz gestellt.

Für die Suche nach einer neuen Kasse gilt

  • die neue Kasse anschreiben mit dem Ersuchen, Mitglied zu werden
  • dem Schreiben die Kündigungsbestätigung der alten Kasse beilegen 

Vor Wechsel Leistungen prüfen

Weniger Beitrag klingt zwar gut, es kommt aber auf das Preis-Leistungsverhältnis an. Wer also wechselt, sollte sich unbedingt nach den Leistungen der neuen Kasse erkunden – und dann erst entscheiden.

Kassenleistungen weitgehend gleich

Auch wenn die Krankenkassen mit Super-Service werben, die meisten Leistungen sind bei den Kassen gleich. Nur einige wenige Leistungen unterscheiden die Kassen. Laut „Finanztest“ (Finanzen verstehen) sind 95 Prozent der Leistungen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben. Nur fünf Prozent kann jede Kasse selbst bestimmen. Spielraum haben Krankenkassen bei:

  • alternativer Medizin
  • elektronischer Patientenquittung
  • medizinischer Hotline
  • Vermittlung von Facharztterminen
  • Osteopathie
  • Ärztlicher Zweitmeinung
  • Professioneller Zahnreinigung

Ob das für den Einzelnen sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Manchmal zahlt die Kasse Zuschüsse für Gesund­heits­kurse (etwa Yoga und Pilates) und Zahnreinigung. Aber wie gesagt, da muss jeder ins Kleingedruckte schauen. Beim GKV-Vergleich von Stiftung Warentest werden solche Extra-Leistungen aufgelistet und monatlich aktualisiert.

Achtung bei laufenden Klagen!

Wer gerade gegen seine Krankenkasse klagt, sollte sich den Wechsel mehr als zweimal überlegen, denn bei einem Wechsel führen sie ihren Prozess zweimal, einmal bei der alten, einmal bei der neuen Kasse.