Krankenkassenbeiträge

Ab 2021 erhöhen mindestens 21 Krankenkassen ihre Beiträge. Warum nicht wechseln? Der Kassenwechsel wird 2021 sogar leichter dank neuer Regelungen.

Kein Geld verschenken! Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hunderte Euro sparen. Der Kassenwechsel wird gerade zum 1. Januar 2021 akut, denn mindestens 21 gesetzliche Krankenkassen wollen von ihren Kunden mehr Geld. Sie heben dem Vergleichsportal check24 zufolge ihre Zusatzbeiträge an. Betroffen seien davon rund 30 Millionen gesetzliche Versicherte. 33 Kassen wollen laut check24 ihre Beiträge konstant halten. Die BKK Herkules senkt ihren Zusatzbeitrag von 2,2 auf 1,7 Prozent. liegt damit aber immer noch weit über dem Durchschnitt. In den kommenden Tagen könnten zu den Krankenkassen, die erhöhen, noch einige hinzukommen. Also, Kassenwechsel jetzt!

Kassenwechsel ist so einfach. Hermann-Josef Tenhagen beschreit’s im “Spiegel”. So gehen Sie beim Kassenwechsel vor:

  1. Die eigene Kasse für sich persönlich bewerten.
  2. Beitragssatz vergleichen und eine bezahlbare Kasse finden.
  3. Persönlich wichtige Leistungen abklären und das Angebot als passend oder unpassend bewerten.
  4. Wechseln (oder eben nicht).

Das können Sie ganz sicher auch!

Check24 rechnet in den kommenden Tagen mit weiteren Anpassungen nach oben. “Die gesetzlichen Krankenkassen stehen im kommenden Jahr vor einer enormen Finanzierungslücke von 16 Milliarden Euro”, erklärte Christine Prauschke von Check24.

Jede Krankenkasse darf ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst festlegen. So variieren die Zusatzbeiträge von null bis 2,2 Prozent. Im Schnitt verlangten die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr 1,1 Prozent Zusatzbeitrag. Den Beitrag zahlen je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders Betriebsrentner und Direktversicherte, die oberhalb des Betriebsrentenfreibetrags von 159,25 Euro den vollen Satz zahlen.

Kassenwechsel ab 2021 einfacher

Keine Angst vor dem Kassenwechsel, denn ab 2021 wird er einfacher: Krankenkassenmitglieder müssen nach dem neuen Krankenkassenwahlrecht nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernehme ab Januar 2021 die neue Krankenkasse, so Check24. Die Gefahr einer Versicherungslücke bestehe nicht. Eine Ablehnung des Antrags – zum Beispiel aufgrund des Alters, von Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen – ist laut Check24 bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen. Darüber hinaus gelte ab 2021 eine verkürzte Bindefrist beim Kassenwechsel; Verbraucher könnten dann alle zwölf Monate den Kassenwechsel angehen. Bisher waren der Kassenwechsel nur alle 18 Monate möglich.

Die Versicherten schätzen ihr Sparpotenzial durch Kassenwechsel oft zu gering ein. 22 Prozent der Teilnehmer der Verivox-Umfrage vermuten, dass sie schon bei der günstigsten Krankenkasse sind.  Quelle obs/Verivox GmbH

Sonderkündigungsrecht

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben.

In den kommenden Tagen werden die Kunden dieser 211 Kassen sicher einen Brief bekommen. Die TK hat die Gründe für die Erhöhung zumindest schon einmal in der Pressemitteilung formuliert. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse.

Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag
(Stand: 18.12.2020): 

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2020 Zusatzbeitrag 2021
AOK Baden-Württemberg 0,9% 1,1%
AOK Niedersachsen 0,8% 1,3%
AOK Nordwest 0,9% 1,3%
Audi BKK 0,7% 1,1%
BKK Achenbach Buschhütten 1,4% 1,6%
BKK B. Braun Aesculap 1,1% 1,3%
BKK Diakoni 1,1% 1,4%
BKK Freudenberg 0,7% 1,3%
BKK Mobil Oil 1,1% 1,29%
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 0,7% 0,98%
Bosch BKK 0,9% 1,2%
Daimler BKK 0,8% 1,3%
IKK classic 1,0% 1,3%
Knappschaft 1,1% 1,6%
mhPlus Betriebskrankenkasse 0,98% 1,28%
Techniker Krankenkasse 0,7% 1,2%
VIACTIV 1,2% 1,6%
AOK Sachsen-Anhalt 0,0% 0,6%

Quelle: T-Online /check24

 

Wie Spahn die Kassen plündert

2021 muss die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag. Hier die Gründe für diesen Schritt (O-Ton AOK Sachsen-Anhalt):

Das milliardenschwere Defizit im Gesundheitsfonds zwingt viele Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Auch die AOK Sachsen-Anhalt musste ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 0,6 Prozent anpassen. Dennoch gehört Sachsen-Anhalts größte Krankenkasse noch immer zu den günstigsten Kassen. Zudem bleiben alle Leistungen in vollem Umfang erhalten.

19.12.2020 / Magdeburg – Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember für das kommende Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent beschlossen. Dieser wird paritätisch zwischen Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgeteilt. Alle Leistungen der Krankenkasse bleiben erhalten. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt gerade erst im vergangenen Jahr ihren Zusatzbeitrag auf null Prozent gesenkt hatte, zwingt die Politik die Kasse nun zu diesem Schritt.

Denn um das Defizit von 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds abzubauen, greift die Bundesregierung massiv in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Zwar beteiligt sich die Bundesregierung mit rund fünf Milliarden Euro, doch den weitaus größten Teil von insgesamt 11,6 Milliarden Euro sollen allein die Beitragszahler aufbringen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde für 2021 um 0,2 auf 1,3 Prozentpunkte angehoben. Um den Rest des verbleibenden Defizits auszugleichen, zieht die Bundesregierung acht Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ein.

Verwaltungsrat kritisiert ungerechte Belastung der Beitragszahler

„Unsere Rücklagen waren für die ständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen vorgesehen, für Investitionen in eine bessere Gesundheitsversorgung und dafür, den Zusatzbeitrag stabil zu halten. Die Bundesregierung enteignet uns nun de facto von dieser Finanzreserve. Sachsen-Anhalt trifft das hart: Allein die AOK muss 413 Millionen Euro abgeben, insgesamt werden 500 Millionen Euro aus unserem Bundesland abgezogen – einer strukturschwachen, überwiegend ländlich geprägten Region, die in Krankheitsstatistiken, wie z.B. bei Diabetes oder Herzerkrankungen, oftmals einen traurigen, ersten Platz belegt“, erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitgeberseite.

„Diese Belastung der Beitragszahler ist höchst ungerecht. In Pandemiezeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit betroffen sind oder gar um ihren Arbeitsplatz fürchten, kommt das zur Unzeit. Es ist ein Affront gegen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Zum wiederholten Mal greift die Bundesregierung nach ihrem Geld und entmündigt obendrein noch die soziale Selbstverwaltung. Gerade jetzt brauchen wir dringend diesen finanziellen Spielraum“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Versichertenseite.

Gesetze als Kostentreiber

Die Ursache für die Finanzmisere liegt nur zum kleinen Teil in der Corona-Pandemie. Die geschätzten Mehrausgaben werden im kommenden Jahr etwa 3,4 Milliarden Euro betragen. Doch weitaus mehr Geld kosten die Beitragszahler die Gesetze der aktuellen Legislaturperiode. So belastet beispielsweise allein das Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr mit fast 2,5 Milliarden Euro. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schlägt mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche. Diese Mehrausgaben addieren sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 müssen gesetzlich Krankenversicherte nochmals mit einer Belastung von 10 Milliarden Euro allein durch die Gesetzgebung rechnen. Und das alles, ohne die Versorgung der Versicherten spürbar zu verbessern.

Marktführerin bleibt günstig

Dennoch bleibt die AOK Sachsen-Anhalt eine der günstigsten Kassen. Ihre inzwischen 800 000 Mitglieder in ganz Sachsen-Anhalt betreut sie persönlich in 44 Kundencentern und online.

Mit einem Marktanteil von fast 40 Prozent hat sie ihre Position als Marktführerin ausgebaut und bleibt mit ihrem Zusatzbeitrag unter dem der meisten anderen Krankenkassen.