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Versicherungsmakler kassieren teilweise bis zu sieben Prozent Provision und wollen sich von der Politik nicht limitieren lassen, was wiederum Finanzminister Olaf Scholz nicht passt, der für ein Kosten-Limit ist.  Deswegen wird er von der Branche angegriffen.

Die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler fühlen sich vom Bundesfinanzministers und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz diskreditiert, weil der sich in einer Anne-Will-Sendung für den Provisionsdeckel stark machte. Der Referentenentwurf sieht vor, dass eine Maklerin oder ein Makler nicht mehr als 2,5 Prozent Abschlussprovision verlangen darf, außer er oder sie vermitteln dem Kunden einen qualitativ hochwertigen Vertrag (was immer das auch ist), nur dann dürfen sie bis zu vier Prozent verlangen. Klar, das sieht die Maklerbranche nicht gern. Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) zieht deswegen gegen Scholz ins Feld.

Gegen ein Kosten-Limit

Es gebe, so der AfW, rund 200 000 Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler in Deutschland: unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler, Mehrfachvertreterinnen und -vertreter, Ausschließlichkeitsvertreterinnen und -vertreter, die alle „viele zufriedene Kunden“ hätten. Da kann der AfW aber nicht die Millionen von Direktversicherungsgeschädigten meinen, die den Versprechungen der Versicherungsmaklerinnen und -maklern aufgesessen sind, die ihnen eine Direktversicherung aufgeschwatzt haben, die sich in der Auszahlphase wegen doppelter Krankenkassen- und Pflegebeiträge als Minus-Geschäft entpuppt und jetzt nichts mehr davon wissen wollen.

Der AfW schreibt weiter, der Durchschnittsverdienst von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern liege bei 59 850 Euro – vor Steuern (monatlich 4987,50 Euro). Allerdings verdienen einige deutlich mehr, wie der Fall des Ex-Allianz-Generalvertreters und Bundestagsabgeordneten (CSU) Max Straubinger belegt. Der AfW argumentiert, eine gesetzliche Begrenzung der Vergütung für die Beratung und Vermittlung im Bereich der Lebensversicherungen (auch Provisionsdeckel genannt) wäre verfassungswidrig. Die extreme Belastung der Direktversicherten ist aber offensichtlich nicht verfassungswidrig, wie die abgelehnten Klagen einiger Direktversicherungsgeschädigten vor dem Bundesverfassungsgericht belegen.

Was Kosteneffizienz heißt, beweisen die Schweden uns Deutsche schon seit Jahren mit ihrem staatlichen Altersvorsorgefonds AP7, dessen Kosten deutlich niedriger liegen als hierzulande Versicherungslösungen. Was können die Schweden, was wir Deutsche nicht können?

Wie berechnet sich die Provision?

„Focus“ rechnet es vor: „Der Berater erhält eine Abschlussprovision von drei bis fünf Prozent der Beitragssumme. Die Beitragssumme berechnet sich aus dem Jahresbeitrag des Kunden multipliziert mit der Laufzeit in Jahren.

Rechenbeispiel: Heiner W. zahlt jeden Monat 150 Euro in seine Lebensversicherung ein. Der Vertrag endet nach 30 Jahren, die Beitragssumme beträgt also 54.000 Euro. Bei fünf Prozent Provision gehen demnach gleich zu Vertragsbeginn 2700 Euro an den Berater. Zusätzlich zur Abschlussprovision bekommt der Berater eine Betreuungsprovision von etwa einem Prozent des Jahresbeitrags, im Beispiel wären das also weitere 18 Euro jährlich über die gesamte Laufzeit hinweg – insgesamt 540 Euro.