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Um die Arbeitnehmer besser abzocken zu können, wollen CDU-Politiker eine Pflicht-Betriebsrente. Ein Antrag auf dem CDU-Parteitag Ende November liegt vor.

Die CDU versucht schon wieder, die Altersvorsorge zu sabotieren. Wie anders lässt sich erklären, dass sie jetzt über eine Zwangsbeglückung nachdenkt. Riester funktioniert nicht, die Direktversicherung funktioniert nicht und andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge funktionieren auch nicht. Statt Altersvorsorge wird aus diesen Formen Geldvernichtung. Das begreifen immer mehr Bürger hierzulande und lassen die Finger davon. Die Vertragsabschlüsse stagnieren oder sinken sogar seit Jahren.

Pflicht-Betriebsrente geplant

Die Union weigert sich strikt, die renditevernichtende Doppelverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Statt in sich zu gehen, wollen Teile der CDU nun alle zwingen, sich einer Betriebsrente zu unterwerfen. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) unter ihrem Chef Karl-Josef Laumann plant eine Pflicht zur privaten Altersvorsorge für „Arbeitnehmer zu ergänzender Privatvorsorge“, die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt. Ist das jetzt eine betriebliche Altersvorsorge oder eine private? Damit fängt die Irreführung bereits an. Betrieblich heißt wieder, der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber und entsprechende Konstrukte werden in der Auszahlphase mit dem vollen Krankenkassenbeitrag belegt. Das hat mit privat nichts zu tun. Staat und Krankenkasse schröpfen den Altersvorsorger weiter um ein Fünftel wie bisher.

Irreführung in punkto Altersvorsorge

Die CDA verschaukelt die Bürger bereits von Anfang an. Damit aber keiner auskommt, wollen sie eine Pflichtvorsorge für Arbeitnehmer, über die der CDU-Parteitag Ende November abstimmen soll. Der Antrag an den Parteitag mit dem Titel “Private Altersvorsorge stärken” greife Ideen anderer CDU-Gliederungen auf, so die „Frankfurter Allgemeine“. Die Union hat ja noch ein paar andere Ideen im Gepäck nach Leipzig, wie die “Deutschlandrente” aus Hessen sowie das “Vorsorgekonto” aus Baden-Württemberg.

Die CDA will wieder nur Arbeitnehmer zwangsbeglücken. Der Staat soll das organisieren. Die CDA glaubt, damit die Vorsorge zu vereinfachen und zu „helfen, überhöhte Abschluss- und Verwaltungskosten zu vermeiden“, schreibt die „Frankfurter Allgemeine“. “Das Standardvorsorgeprodukt soll eine Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Alterssicherung setzen”, zitiert die „Frankfurter Allgemeine“ aus dem Papier, das unter anderem eine Deckelung der Verwaltungskosten auf jährlich 0,2 Prozent der Anlagesumme vorsehe.

Laumann hat zwar erkannt, dass es einen “Dschungel an Produkten gibt, die eine Menge Kosten für die Menschen und kaum Rendite bringen”. Klar, dass immer weniger vorsorgen.  Der Staat hat – und das verschweigt Laumann – das Vertrauen gründlich missbraucht. Die Doppelverbeitragung ist mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 über Nacht, ohne Vorwarnung und ohne Übergangsfrist geschweige denn Bestandsschutz auch mit Hilfe der Union eingeführt worden.

Im Einzelnen sehe das CDA-Konzept vor, Privatvorsorge für alle Arbeitnehmer zur Pflicht zu machen, so die „Frankfurter Allgemeine“. Zwar enthalte es eine “Opt-out-Regel”, sie führe aber nicht zum Ausstieg: “Der Arbeitnehmer kann wählen, in welchem anderen Produkt er vorsorgen möchte. Wählt er nicht, sorgt er im Standardprodukt vor.”

Union hat nichts dazu gelernt

Wer sich die Kriterien einmal genau ansieht, merkt sehr schnell, dass die Union nichts dazugelernt hat und auch nichts dazulernen will. Denn schon wieder wird der „Frankfurter Allgemeinen“ zufolge ein „privater Dienstleister“ zwischengeschaltet. Das kann nur eine Versicherung sein – und die will Geld verdienen. Da hilft es auch nichts, wenn die Finanzaufsicht Bafin drauf schaut.

Die Details klammert das Papier offensichtlich aus. Nur so viel steht laut „Frankfurter Allgemeine“ offensichtlich fest, dass die Beiträge vom Nettolohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt einbezahlt würden – da ein Abzug vom Bruttolohn die Beiträge zur gesetzlichen Rente schmälerte.

Modell der Verbraucherzentrale

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat schon im Frühjahr einen eigenen Vorschlag gemacht: die Extrarente. Die Idee dahinter: „Wer privat für das Alter vorsorgt, sollte dies einfach und rentabel tun können. Mit dem Ende April 2019 vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vorgestellten Modell für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt, der Extrarente, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig mehr Geld im Alter haben und automatisch über ihren Arbeitgeber einzahlen. Aus den positiven Erfahrungen anderer Länder mit einer automatischen Einbeziehung aller angestellter Arbeitnehmer sollte auch Deutschland lernen. Zu diesem Urteil kommt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des VZBV.“

Antrag der CDA im Wortlaut:

Antrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands an den 32.
Parteitag der CDU Deutschlands, 22./23. November 2019 in Leipzig

Private Altersvorsorge stärken

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Spätestens seit der Riester-Reform kann der Lebensstandard im Alter jedoch nur noch im Zusammenspiel mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge aufrechterhalten werden. Trotzdem sorgen zu viele Menschen nicht oder nicht ausreichend betrieblich und privat vor.
Die CDU Deutschlands will die betriebliche und private Vorsorge effizienter machen und verbindlicher gestalten. Dazu soll in einem ersten Schritt ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt nach dem Vorbild des baden-württembergischen Vorsorgekontos oder der hessischen Deutschlandrente eingeführt werden.
Das Standardvorsorgeprodukt soll folgende Kriterien erfüllen:
1. Verpflichtend für alle Arbeitnehmer mit Opt-Out-Regelung: Der Arbeitnehmer kann wählen, in welchem anderen Produkt er vorsorgen möchte. Wählt er nicht, sorgt er im Standardprodukt vor.
2. Selbstständige, Erwerbslose, Beamte und Minijobber mitdenken: Sie können das Standardvorsorgeprodukt zu den gleichen Konditionen abschließen.
3. Keine Schwächung der gesetzlichen Rente: Die Beiträge werden vom Nettolohn des Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber direkt einbezahlt.
4. Hohe Mobilität: Der Vertrag liegt beim Arbeitnehmer und wird beim Arbeitgeberwechsel automatisch mitgenommen.
5. Geringe Kosten: Keine Abschlusskosten und ein gesetzlicher Deckel für die Verwaltungskosten in Höhe von maximal 0,2 Prozent pro Jahr.
6. Vorteile des Kapitalmarktes nutzen: Aktienbasierte Anlage ohne Garantieleistung um ausufernde Sicherungskosten zu vermeiden.
7. Solidarisch: Staatliche Zuschüsse für kleine Einkommen.
8. Staatliche Kontrolle, private Kompetenz: Ausschreibung und Kontrolle der privaten Anlageverwaltung durch einen staatlichen Träger und die Finanzaufsicht Bafin.
Das Standardvorsorgeprodukt soll eine Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Alterssicherung setzen.
Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, das Standardvorsorgeprodukt ihren Mitarbeitern auch als betriebliche Altersvorsorge anbieten zu können. Wir streben an, dass die betriebliche Altersvorsorge in einem nächsten Schritt komplett paritätisch finanziert und für alle verpflichtend wird

Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

 

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay