In den kommenden Tagen werden die ersten Wahlbenachrichtigungen verschickt – und dann kann’s losgehen mit der Briefwahl. Wozu bis zur Bundestagswahl am 26. September warten.
2017 stimmte laut Bundeswahlleiter annähernd jeder Dritte (28,6 Prozent) per Brief ab – immerhin 13,4 Millionen Deutsche. Das heißt, sie entscheiden sich jetzt, wer sie im Bundestag vertreten soll. Es versteht sich von selbst, dass jeder sein Wahlrecht ausüben sollte.
Nicht-Wählen ist keine Alternative
Wie die Briefwahl funktioniert
In den nächsten Tagen bekommen Sie die Wahlunterlagen – und da ist auch ein Antrag dabei für die Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigung gehen bei den Gemeinden meist vier bis sechs Wochen vor der Wahl raus, spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl. Das heißt, in der dritten oder vierten Augustwoche sollten die Wahlunterlagen bei Ihnen eingehen.

Sie können den Antrag zur Briefwahl auch online beantragen – auf der Internetseite ihrer Gemeinde oder Stadt sowie per Email – oder persönlich bei der zuständige Stelle ihrer Gemeinde oder Stadt. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort Ihre Stimme abgeben.
Erklärvideo des Bundeswahlleiters
Bis wann der Wahlschein abzugeben ist
Sie müssen den Wahlbrief so versenden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt. Also, nicht zu spät wegschicken – am besten zwei oder drei Werktage vor dem Wahlsonntag.
Welche Wahl-Unterlagen Sie bekommen
Sie bekommen:
- den Wahlschein – mit Dienstsiegel der Gemeinde oder Stadt
- den amtlichen Stimmzettel
- den amtlichen Stimmzettelumschlag (blau)
- den amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
- Ein Merkblatt für die Briefwahl
Was Sie ausfüllen müssen
- Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Zusammenfalten. Den Stimmzettel in den blauen Umschlag stecken und
- Die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein mit Datum versehen und unterschreiben.
- Den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
- Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.