Generation Z aufgemerkt: Kostenfalle betriebliche Altersversorgung (bAV)

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Eine Kolumne von Reiner Korth 13.12.2023

Es ist Weihnachtszeit, die bAV (betriebliche Altersversorgung) wird wieder intensivst beworben. Die Vorteile in der Sparphase werden von den Versicherungskonzernen ausschweifend erklärt, die Kostenfallen und das abzusehende Verlustgeschäft bei der Auszahlung wird freundlichst verschwiegen.

Gerade hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wieder eine neue Werbekampagne gestartet und fokussiert sich dabei voll auf die jungen Arbeitnehmer, auf die Generation Z, auf die 20- bis 29-jährigen, die gerade ins Berufsleben eingetreten sind, die vielfach gerade damit beginnen eine Familie zu gründen und die sich dabei Gedanken machen, machen müssen, um ihren späteren Lebensunterhalt im Alter.

Die Rente wird nicht reichen, immer weniger Einzahler, immer mehr Rentenbezieher, Rentnerarmut. Das sind die Stichworte, die auch die Politik öffentlich vermeldet und damit die Generation Z in eine betriebliche Finanzierungsfalle lockt.

Der GDV bewirbt aktuell auf seinen Internetseiten “lebenslang-gut-leben” die Vorzüge einer Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung in überschwenglichen Tönen: Arbeitgeberzuschuß, Steuerersparnis, Förderung.

Allerdings, davon “gut leben” können in erster Linie die Versicherungskonzerne selber. Und der Staat spart bei diesem seltsamen Konstrukt auch noch: Abschlussgebühren, Verwaltungskosten, weniger staatliche Rente, hohe Krankenkassenabgaben, etc. Worüber diese Seiten allerdings keine Auskunft geben, das sind die Fallstricke und die Risikokosten einer bAV. Gerade die hohen Krankenkassenbeiträge im Alter werden in vielen Fällen bei der bAV zum ganz großen Verlustgeschäft für den Arbeitnehmer.

Und die Rechnung geht so:

In der Beitragsphase (üblich sind heute 100 € bis 200 € monatlich) zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern und keine Sozialbeiträge für diesen abgeführten Beitrag. Allerdings, der Arbeitgeber zahlt dazu seine Arbeitgeberbeiträge auch nicht ein. Übersetzt heißt das: weniger Beiträge in die Rentenversicherung, weniger Beiträge in die Krankenversicherung, weniger Beiträge in die Arbeitslosenversicherung.

Dieser Mechanismus führt schon zu signifikanten Nachteilen in der Berufsphase: weniger Arbeitslosengeld falls arbeitslos, weniger Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, weniger Erwerbsminderungsrente bei Invalidität.

Noch gravierender sind jedoch die finanziellen Verluste in der Rentenzahlphase: bis zu 2 Rentenpunkte weniger (macht schon heute minus 75 Euro im Monat, im Jahre 2045 dann noch deutlich mehr!), ca. ein Fünftel der Auszahlungssumme (voller Arbeitnehmer- plus den Arbeitgeberanteil) ist an die Krankenkassen zu zahlen. Übersetzt heißt das: die Beiträge die der Arbeitgeber in der Einzahlphase sich gespart hat, muß der Arbeitnehmer jetzt zusätzlich und nachträglich mit einzahlen. Ein großer Nachteil für den Arbeitnehmer. Und zu versteuern ist die Betriebsrente dazu auch noch allemal.

Ja, und dann gibt es ja in der Auszahlungsphase noch den Freibetrag von 170 €, aber der gilt nur für die Krankenversicherung (15 %) nicht jedoch für die Pflegeversicherung. Der bedeutet aber nicht, dass Ihnen wieder 170 € gutgeschrieben werden auf die obigen Verluste, sondern nur 15 % von 170 €, macht also eine Nettoersparnis von 25 Euro durch diesen minimalen Freibetrag.

Und dann ist da noch das ganz große gesetzliche Risiko einer fehlenden Bestandsgarantie für laufende Verträge. Im deutschen Sozialrecht ist eine rückwirkende Beitragserhebung ausdrücklich nicht verboten.

Die Arbeitnehmer, die sich seit den 1980-er Jahren eine betriebliche Direktversicherung angespart haben, haben diesen Rechtsbruch, diesen staatlichen Betrug mit dem GMG 2003 schon schmerzlich erfahren müssen. Sie wurden vom Gesetzgeber nachträglich zur Kasse gebeten und mußten rückwirkend 19 % Krankenkassenabgaben auf die volle Sparleistung wieder abführen.

Was bedeutet dieser Fall für die Zukunft, für die jungen Leute heute, für die Genration Z: Sie können den Prognosen der Versicherer nicht trauen. Wenn der Staat beispielsweise im Jahr 2025 hingeht (wie im Falle GMG 2003) und erhöht rückwirkend die Krankenkassenbeiträge auf beispielsweise 23 % oder ähnlich, dann ist die komplette Rendite “aufgefrühstückt”. Mehr noch, dann gibt es weniger ausgezahlt als der Arbeitnehmer netto eingezahlt hat. Ein ganzes dickes Verlustgeschäft droht da also.

Drum prüfe sich jeder selber intensivst, welches Vertragsrisiko er beim Abschluß einer bAV bereit ist einzugehen.

Foto: Pixabay