Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

Rundfunkgebuehr-Symbolbild

Andreas Reich/DVG 28.08.2024

Unter „www.rundfunkbeitrag.de“ ist veröffentlicht, welchen gesetzlichen Auftrag die Rundfunkanstalten haben und in welcher Form dies zu erfolgen hat.

Solidarmodell

Die Rundfunkanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, mit ihren Programmen täglich möglichst viele Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Um dies unabhängig erfüllen zu können, sichert der Rundfunkbeitrag die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird von allen Beteiligten geleistet.

Gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren

Vielfalt und Qualität für alle – das ist die Aufgabe der frei zu empfangenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hörfunk, Fernsehen und Internet.

Der Rundfunkbeitrag finanziert dabei das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis eines solidarischen Modells. Das Ziel dabei ist, eine möglichst große Gerechtigkeit bei der Finanzierung zu gewährleisten. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit alle profitieren können. Somit tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm möglich ist.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags

Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten, sondern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und ein unabhängiges Sachverständigengremium in einem mehrstufigen Verfahren. Im ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für einen bestimmten Zeitraum. Diesen melden sie dann bei dem Sachverständigengremium – der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – an. Die KEF gibt dann in einem Bericht eine Empfehlung ab, ob der Finanzbedarf gerechtfertigt ist und gegebenenfalls eine Beitragserhöhung oder -reduzierung erforderlich ist. Auf der Grundlage dieses KEF-Berichts legen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Höhe des Beitrags fest. Dazu müssen im letzten Schritt alle 16 Landesparlamente zustimmen.

Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch festgesetzt wird.

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat.

In „www.derwesten.de“ stand am 05.07.2024 folgender Artikel:

GEZ-Hammer: Bald automatische Erhöhungen beim Rundfunkbeitrag?

von Marcel Görmann.

Neuerung beim Rundfunkbeitrag: Die „GEZ-Gebühr“ könnte zukünftig praktisch unkompliziert und automatisch erhöht werden.

Beim Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich GEZ-Gebühr genannt, bahnt sich eine große Neuerung an. Bislang ist die Erhöhung des Beitrags regelmäßig politisches Streitthema. Mit einem neuen Verfahren aber soll die Politik weitestgehend nichts mehr zu melden haben.

Aktuell geht es darum, ob der Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro erhöht wird. Eine entsprechende Empfehlung kam von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

GEZ-Änderung geplant: So soll der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt werden

Bislang müssen die Bundesländer, also die Landesparlamente, einer geplanten Erhöhung zustimmen. Bei der letzten Erhöhung auf 18,36 Euro jedoch sperrte sich das Bundesland Sachsen-Anhalt. Die öffentlich-rechtlichen Sender klagten vor dem Bundesverfassungsgericht und bekamen Recht.

Verwendung des Rundfunkbeitrages

u.a. 8,68 Euro geht an die ARD-Anstalten, 4,69 Euro ans ZDF und 54 Cent ans Deutschlandradio;

74 Cent des monatlichen Rundfunkbeitrags an die ARD fließt in den Bereich Sport;

16 Cent sind es monatlich für die Produktion von Tatort und Polizeiruf;

1,19 Euro geht in die betriebliche Altersversorgung der ARD;

Die Bundesländer überlegen nun, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Zukunft per Verordnung umzusetzen. „Damit wäre eine moderate Beitragserhöhung entsprechend der Empfehlung der KEF möglich“, sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD), am Freitag (5. Juli). Es werde demnach überlegt, die Empfehlung der KEF zu stärken. Ein Einspruch der Länder gegen die Empfehlung solle zwar weiterhin möglich sein, aber der Einspruch eines einzelnen Landes würde nicht ausreichen.

Politik hätte dann nur noch begrenzt Mitspracherecht

Die Anpassung der GEZ-Gebühr würde dann praktisch automatisch gemäß der Empfehlung der KEF ablaufen, sofern es keinen breiten politischen Widerstand gegen eine Erhöhung gibt.

Rundfunkbeiträge werden für die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt

Wie in diesem Artikel zu sehen ist, werden pro Beitrag im Monat 1,19 € von der ARD in die betriebliche Altersversorgung einbezahlt.

Das waren für 2023 bei 38,78 Millionen Beitragskonten 9,02 Milliarden Euro, dies sind Aussagen von „wwwstatista.de“.

Diese Ausgaben haben nichts mit dem Solidarmodell zur Finanzierung der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender zu tun.

Jeder Beitragszahler sollte seinen Widerspruch kundtun bzw. den Antrag zur Befreiung von der Rundfunkgebühr zu stellen.

Wo sind Beiträge zu folgenden Themen erschienen wie: Griff der Bundesregierungen in die Rentenkasse und andere Sozialversicherungen seit 1957und die Vorstellungen zu diesen Problemen in der Gesetzgebung der Rentenpakete 1 und 2 sowie des Bundeshaushalts 2025. Die Auswirkungen des GMG-Gesetzes von 2003 und der Kampf der Betroffenen dagegen. Wenn diese Themen mal einzeln angesprochen werden, dann ist nur die Meinung der Regierung im Fokus. Betroffene Menschen und Betroffenenorganisationen, werden trotz eigener Bitte dieser, gar nicht erst eingeladen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten nicht das Sprachrohr der Regierung sein, sondern die Probleme der Menschen öffentlich zu machen.

Andreas Reich

Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.