Kleinspenden bis 200 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel anhand des Überweisungsbelegs oder Kontoauszugs an.
Das gilt übrigens auch für den jährlichen DVG-Beitrag. Für eingehende Spenden von mehr als 200 Euro verschickt der DVG im Lauf des Monats Januar automatisch eine Spendenbescheinigung, sofern die Adresse in den Überweisungsdaten genannt ist.
Kleinspenden oder größere Spende?
Ist darüber hinaus im Einzelfall dennoch eine Spendenbescheinigung notwendig: Bitte eine Mail mit Angabe des Einzahlungsdatums und der Anschrift an unseren kommissarischen Finanzvorstand, Reiner Korth – reiner.korth@dvg-ev.org.
Übrigens, das Finanzamt verlangt keine Belege. Belege sind nur nach Anforderung einzureichen. Dies betrifft beispielsweise Belege über Arbeitsmittel, Nachweise über Beiträge an Berufsverbände und Beitragsbestätigungen zu Versicherungen. Es wird bei der elektronischen Steuererklärung (Elster) allerdings empfohlen, alle Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides für die Erledigung von Rückfragen durch das Finanzamt griffbereit zu halten