Förderung

Der Staat pumpt immer mehr Geld in die Förderung der Betriebsrenten – und die fallen immer geringer aus. Was bei der Altersvorsorge schief läuft.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist das Volumen für den Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV) 2019 gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel auf insgesamt 89 Millionen Euro gestiegen. Insgesamt nutzten 67 400 Arbeitgebern mit 741 200 Beschäftigte mit niedrigen Löhne die BAV. Das sind indes nur 3,4 Prozent aller Arbeitgeber in Deutschland (2018: 2,5 %). Mit dem durchschnittlich gezahlten 120 Euro pro Beschäftigten werden diese allerdings im Alter nicht weit kommen. Denn, im Ruhestand müssen sie ihre betriebliche Altersvorsorge versteuern und verbeitragen, so dass netto wenig übrig bleibt. Das, was sie möglicherweise während der Einzahlphase an Steuern und Sozialabgaben gespart haben, müssen sie dann im Alter berappen. Anders als die gesetzliche Rente steigt die Betriebsrente nicht, so dass sie von der Inflation langsam immer weniger wert ist.

Kleinstbetrieben bleiben außen vor

Die BAV ist immer noch weitgehend eine Sache der großen Betriebe. ”Den größten Zuwachs des Fördervolumens verzeichneten jedoch die großen Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten: Die angerechnete Summe stieg um 15 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro”, schreibt das Statische Bundesamt. In Großbetriebe die Förderung mit 131 Euro im Durchschnitt pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer auch meisten aus.

Förderung von Großbetrieben genutzt

Nur 2,4 Prozent der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe in Deutschland nutzen die bAV. Bei den kleinen und mittleren Betrieben waren es fünf Prozent, beziehungsweise 7,7 Prozent, bei den großen 13,4 Prozent.

Der 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss, der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2 200 Euro gewährt wird. Er beträgt, so Destatis, 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Der Betrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro wird dem Arbeitgeber Destatis zufolge bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben. Ab 2020 gelten höhere Beträge für Förderbetrag und Einkommensgrenze.

Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay