Nullzins

2020 gab’s noch eine satte Rentenerhöhung, das dürfte die letzte für lange Zeit gewesen sein. Im kommenden Jahr wird es eine Nullrunde für Rentner im Westen geben und nur ein Mini-Erhöhung im Osten. Schuld hat Corona und schrumpfende Löhne.

Schon jetzt sind die Auswirkungen der Beschränkungen wegen Coronavirus absehbar. Die Lockdowns schlagen auf die Löhne und Gehälter durch – und letztlich auch auf die Renten. Die Rentenexperten gehen von einem Rückgang der für die Rentenversicherung maßgeblichen Bruttolöhne und -gehälter um 1,0 Prozent im laufenden Jahr aus. Deutschlands Rentner in Westdeutschland erwartet im kommenden Jahr eine Nullrunde einstellen. Ostdeutsche Rentner bekommen hingegen eine Rentenerhöhung um voraussichtlich 0,72 Prozent. Das zitiert das Nachrichtenportal “ThePioneer” aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2020 (zur Info Rentenversicherungsbericht 2019).

Nullrunde ab 2021

Im Grunde kommt das nicht sonderlich überraschend, denn der Vorsitzende des Bundesvorstands der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, teilte das bereits im Juni mit. Ostdeutsche Rentner profitieren von der gesetzlichen Ost-West-Angleichung. Der Rentenversicherungsbericht basiert auf der Herbstschätzung der Rentenexperten.

Es ist allerdings die Frage, ob die Schätzer bereits die Folgen des zweiten Lockdowns berücksichtigt haben. Vermutlich nicht. Da eine Rentenkürzung für die kommenden Jahre ausgeschlossen ist, werden sich die Rentner jedoch auf viele Nullrunden einstellen müssen.

Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten, sprich die Rentenzahler spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

nettolohnersatzquote
Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener  mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen                                                                                                                Quelle: Querschuesse.de