Krankenkassenbeitrag

Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag ist zwar auf 164,50 Euro erhöht worden, parallel dazu wurde der Krankenkassenbeitrag angehoben, so dass Rentner insgesamt mehr zahlen.

„Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit den gesetzlichen durchschnittlichen Zusatz-Beitragssatz für das Jahr 2021 angehoben“, schrieb die Techniker Krankenkasse ihren Kunden Ende 2020. Bei der TK stieg er sogar um 0,5 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent.

6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

Was heißt das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Sie zahlen mehr. Bei mir macht das 6,40 Euro aus, die ich seit Anfang des Jahres mehr an die Techniker Krankenkasse zahlen muss. Ich habe daraufhin gekündigt und bin zur HKK gegangen, die 0,39 Prozent Zusatzbeitrag verlangt.

Wechsel erst zum 1. März

Es gilt zwar ein Sonder-Kündigungsrecht, dennoch muss ich bis Ende Februar Kunde der teuren Krankenkassen bleiben und wechsle erst zum 1. März zur günstigeren Kasse, obwohl ich noch Ende Dezember gekündigt hatte. Wer nicht sofort reagiert hat, bleibt sogar bis zum 31. März 2021 Kunde der teuren Kasse. „Sollten Sie im Januar eine neue Krankenkasse wählen, endet die Mitgliedschaft am 31. März“, schreibt die TK weiter – und verweist auf die Übersicht gkv-zusatzbeitraege.de.

Ungleichheit bei Betriebsrente und Direktversicherung

Und auch hier wird wieder unterschieden zwischen Direktversicherten und Betriebsrentnern, denn „für Beiträge aus Renten- und Versorgungsbezügen, die die auszahlende Stelle direkt an uns abführt, gilt der neue Zusatz-Beitragssatz erst ab 1. März 2021“. Was für eine Ungleichbehandlung.

Übrigens, selbst wer noch 2020 gekündigt hatte, zahlt bis Mitte März Beiträge an seine „alte“ Krankenkasse“, denn die „Beiträge für einen Monat sind immer am 15. des jeweils folgenden Monats fällig“, schreibt die TK. Also, wer Ende 2020 gekündigt hat, bleibt bis Ende Februar Kunde und zahlt bis Mitte März an seine „alte“ Krankenkasse“.

Wie geht es euch mit dem höheren Zusatzbeitrag und dem gestiegenen Freibetrag? Wie viel zahlt ihr jetzt mehr? Bitte schreibt im „Forum“, wie eure persönliche Situation aussieht. Wir freuen uns auf eure Einträge.

Habt ihr schonen einen Brief eurer Krankenkasse  bekommen? Bitte nutzt das Forum

 

Sonderkündigungsrecht

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Die Bindefrist von 18 Monaten seit dem letzten Wechsel einer Krankenkasse entfällt.

Wie Spahn die Kassen plündert

2021 muss die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag. Hier die Gründe für diesen Schritt (O-Ton AOK Sachsen-Anhalt):

Das milliardenschwere Defizit im Gesundheitsfonds zwingt viele Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Auch die AOK Sachsen-Anhalt musste ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 0,6 Prozent anpassen. Dennoch gehört Sachsen-Anhalts größte Krankenkasse noch immer zu den günstigsten Kassen. Zudem bleiben alle Leistungen in vollem Umfang erhalten.

19.12.2020 / Magdeburg – Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember für das kommende Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent beschlossen. Dieser wird paritätisch zwischen Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgeteilt. Alle Leistungen der Krankenkasse bleiben erhalten. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt gerade erst im vergangenen Jahr ihren Zusatzbeitrag auf null Prozent gesenkt hatte, zwingt die Politik die Kasse nun zu diesem Schritt.

Denn um das Defizit von 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds abzubauen, greift die Bundesregierung massiv in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Zwar beteiligt sich die Bundesregierung mit rund fünf Milliarden Euro, doch den weitaus größten Teil von insgesamt 11,6 Milliarden Euro sollen allein die Beitragszahler aufbringen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde für 2021 um 0,2 auf 1,3 Prozentpunkte angehoben. Um den Rest des verbleibenden Defizits auszugleichen, zieht die Bundesregierung acht Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ein.

Verwaltungsrat kritisiert ungerechte Belastung der Beitragszahler

„Unsere Rücklagen waren für die ständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen vorgesehen, für Investitionen in eine bessere Gesundheitsversorgung und dafür, den Zusatzbeitrag stabil zu halten. Die Bundesregierung enteignet uns nun de facto von dieser Finanzreserve. Sachsen-Anhalt trifft das hart: Allein die AOK muss 413 Millionen Euro abgeben, insgesamt werden 500 Millionen Euro aus unserem Bundesland abgezogen – einer strukturschwachen, überwiegend ländlich geprägten Region, die in Krankheitsstatistiken, wie z.B. bei Diabetes oder Herzerkrankungen, oftmals einen traurigen, ersten Platz belegt“, erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitgeberseite.

„Diese Belastung der Beitragszahler ist höchst ungerecht. In Pandemiezeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit betroffen sind oder gar um ihren Arbeitsplatz fürchten, kommt das zur Unzeit. Es ist ein Affront gegen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Zum wiederholten Mal greift die Bundesregierung nach ihrem Geld und entmündigt obendrein noch die soziale Selbstverwaltung. Gerade jetzt brauchen wir dringend diesen finanziellen Spielraum“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Versichertenseite.

Gesetze als Kostentreiber

Die Ursache für die Finanzmisere liegt nur zum kleinen Teil in der Corona-Pandemie. Die geschätzten Mehrausgaben werden im kommenden Jahr etwa 3,4 Milliarden Euro betragen. Doch weitaus mehr Geld kosten die Beitragszahler die Gesetze der aktuellen Legislaturperiode. So belastet beispielsweise allein das Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr mit fast 2,5 Milliarden Euro. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schlägt mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche. Diese Mehrausgaben addieren sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 müssen gesetzlich Krankenversicherte nochmals mit einer Belastung von 10 Milliarden Euro allein durch die Gesetzgebung rechnen. Und das alles, ohne die Versorgung der Versicherten spürbar zu verbessern.