Zusatzbeitrag

Wegen Corona werden die Krankenkassenbeiträge erneut steigen. Schon 2023 soll der Zusatzbeitrag um einen Prozentpunkt auf 2,3 Prozent steigen und der Gesamtbeitrag damit auf mehr als 20 Prozent, so zumindest die Planung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Das die Krankenkassen klamm sind, ist nichts neues, auch, dass die Beiträge steigen sollen, jetzt konkretisieren sich offensichtlich die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. “Bild” berichtet darüber, dass er den Zusatzbeitrag Anfang kommenden Jahres voraussichtlich um einen Prozentpunkt auf 2,3 Prozent erhöhen will. Ende des Monats will Lauterbach konkrete Zahlen zur geplanten Beitragserhöhung nennen, schreibt der “Merkur”.  Denn, wie “Bild” vorrechnet, entsprechen 16 Milliarden Euro Defizit (wie in etwa vom Spitzenverband der GKV angekündigt) einer Erhöhung um einen Prozentpunkt Kassen-Beitrag.

Zusatzbeitrag bald 2,3 Prozent?

Was das konkret bedeutet:

14,6 % Krankenkassenbeitrag
+  2,3  % Zusatzbeitrag
+  3,3  % Pflegebeitrag
———————————–
20,2 % Gesamtbeitrag

Wer Kinder hat, zahlt wegen des niedrigeren Pflegebeitrags von 3,05 Prozent „nur“ 19,95 Prozent. Vermutlich wird auch der Pflegebeitrag schon bald erhöht, so dass Beschäftigte und Rentner bald weit mehr als 20 Prozent Beitrag zahlen müssen.

Sollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das nicht wollen, muss er von seinem Kollegen und Finanzminister Christian Lindner einen deutlich höheren Bundeszuschuss heraus schinden, womit Lauterbach angesichts der sonstigen Zuschüsse und Entlastungspakete wohl kaum durchkommt.

Wie groß die Erhöhung tatsächlich ausfällt, will der Gesundheitsminister laut “Bild” aber erst Ende Mai bekannt geben. Daraus schließt die Opposition laut “Augsburger Allgemeinen” Wahlkampf-Kalkül, denn in Nordrhein-Westfalen steht am 15. Mai Landtagswahl an. CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge erklärt im Artikel der “Bild”, offensichtlich wolle die Ampel vor der NRW-Wahl keine schlechten Nachrichten verkünden.

So hat sich der Beitragssatz entwickelt

Entwicklung des Beitragssatzes

Quelle: GKV