Der Freibetrag auf Direktversicherungen und Betriebsrenten wird erhöht

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Bezieher von Direktversicherungsbeiträgen und Betriebsrentner zahlen für ihre Bezüge die vollen Krankenkassenbeiträge von knapp 20 Prozent – allerdings erst ab einem Freibetrag von 169,75 Euro. Nach einer Nullrunde 2022 hat sich der Freibetrag nun für 2023 erhöht.

Wer eine Direktversicherung hat, von seinem Ex-Arbeitgeber eine Betriebsrente oder Geld von einer Pensionskasse bekommt, muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, insgesamt annähernd 20 Prozent. Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 – eine Errungenschaft auch des DVG – gibt es einen Freibetrag, den sogenannten GKV-Betriebsrentenfreibetrag (GKV: gesetzliche Krankenversicherung) von zurzeit 169,75 Euro (2022: 164,50 Euro). Das heißt, diese 169,75 Euro im Monat bleiben versicherungsfrei für den Beitrag zur Krankenkasse – für alles darüber hinaus zahlen Bezieher von Direktversicherungen und Betriebsrentner den vollen Beitrag. Betriebsrenten von 20.370 Euro (im gesamten Berechnungszeitraum von zehn Jahren) sind somit befreit von der Krankenkassenpflicht.

169,75 Euro Freibetrag ab 2023

Bislang war bis 2022 der Freibetrag bei 164,50 Euro eingefroren, aber 2023 erhöhte er sich wieder – und zwar auf 169,75 Euro. Die entsprechende „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023“ wurde im November 2022 vom Bundesrat abgenickt.

 

Übrigens, der Freibetrag gilt ausschließlich für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung zahlen Betriebsrentnerinnen und -rentner den vollen Beitrag ohne Freibetrag. Der Freibetrag ist für Ost und West einheitlich bei 169,75 Euro.

Laut Politik ist der Freibetrag (keine Freigrenze!) hauptsächlich die Errungenschaft des DVG. Noch im November 2022 sagte Matthias W. Birkwald (Die Linke) gegenüber einer Delegation des DVG: „Der Freibetrag ist Ihr Werk, liebe DVGler, aufgrund dieses Erfolgs sollten sie weiterkämpfen.“ Das DVG-Ziel ist: sofortiger Stopp der Doppelverbeitragung – im Gesamten, nicht nur ein Freibetrag.

 

Text: Thomas Kießling, Quelle: vorunruhestand.de / Helmut Achatz

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