Das www.juraforum.de hat jüngst ein interessantes Gerichts-Urteil aufgegriffen: Kündigen Versicherte eine private Lebensversicherung, müssen sie auf den erhaltenen Rückkaufswert keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Auf den Rückkaufswert, so führt die Redaktion des juraforum.de aus, handle es sich um ein beitragsfreies Vermögen, vergleichbar mit dem Verkauf anderer Vermögenswerte wie etwa einem Mietshaus. So hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 29. November 2022 (Az.: L 11 KR 3272/22) entschieden. Die Stuttgarter Richter ließen wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.
Wir empfehlen hier den Artikel zur Lektüre – hier der Link dazu:
www.juraforum.de/news/keine-beitraege-auf-rueckkaufswert-einer-privaten-rentenversicherung_258536
Text: mit freundlicher Genehmigung des Juraforum.de Foto: pixabay