Das deutsche Sozialrecht ist unsolidarisch und unsozial – Verbraucherschutzregeln werden bewusst außer Kraft gesetzt

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Politiker lassen sich gern in unserem Staat über die Erfolge der sozialen Errungenschaften und über die hohen sozialen Standards in Deutschland feiern. Nichts zu feiern gibt es allerdings für die Bezieher von ausgezahlten Direktversicherungen. Sie zahlen gleich doppelt Krankenkassenbeiträge, und die Krankenkassen rühmen sich dessen auch noch. Das findet der DVG – Verein für Direktversicherungsgeschädigte höchst ungerecht.

Ein Kommentar von Reiner Korth, DVG-Bundesvorsitzender

So ergangen ist es dem DVG-Mitglied H. W. nahe Hannover. Es sollte auf die ausgezahlte Direktversicherung auch nachträglich noch einmal und jetzt den vollen Krankenkassenbeitrag in Höhe von fast 20 % zahlen. Dagegen legte es Widerspruch ein, u.a. mit dem Argument, dass die Beiträge ja bereits in der Einzahlungsphase „mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt waren”.

Die Kaufmännische Krankenkasse Hannover aber kümmert dieser Argument überhaupt nicht. In dem ablehnendem Widerspruchsbescheid vom März 2023 begründet sie die Zurückweisung des Widerspruchs u. a. mit den Hinweisen, „dass es im Sozialversicherungsrecht keinen Grundsatz gibt, nach dem eine Einnahme nicht mehrfach mit Beiträgen belegt werden kann”. Das muss man sich mal vorstellen!

Im Unterschied zum Steuerrecht, bei dem „die Steuerpflicht über das gesamte Leben des Versicherten wirkt, besteht diese einheitliche Betrachtungsweise im Sozialversicherungsrecht gerade nicht.” Und weiter führt die Krankenkasse aus:  „Das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist der […] am Steuerrecht orientierten Betrachtungsweise nicht zugänglich.”

Im Umkehrschluss bedeutet diese Aussage: Das Sozialversicherungsrecht hebelt bewusst Verbraucherschutzrechte aus, lässt Doppel- und Dreifachverbeitragung grundsätzlich zu – und ein Bestandsschutz für Altverträge wird auch nicht gewährt. Das Sozialrecht wirkt damit zutiefst unsozial und benachteiligt einmal mehr den Alterssparer.

Dieser unsoziale Effekt verstärkt sich noch, wenn dann – wie im Falle der Riester Rente (ist seit 2018 befreit von KK-Abgaben) – einseitig eine gewisse Klientel (W. Riester war SPD Minister) von der Beitragspflicht bewusst ausgenommen wird, andere Versicherungsverträge dafür aber doppelt verbeitragt werden.

Und dann bleibt da noch die Grundsatzfrage nach der sogenannten „Solidargemeinschaft”? Riester Verträge zahlen nicht ein, Privat Versicherte zahlen nicht ein, Abgeordnete und Beamte zahlen nicht ein. Dafür werden dann alleinig die GKV-Versicherten zur Kasse gebeten. Diese Gesetzeslage ist höchst unsolidarisch und unsozial.

 

Text/Kommentar Von Reiner Korth, DVG-Bundesvorsitzender

Foto: pixabay