Ein weiterer und ganz wichtiger Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung: Sozialgericht Dresden verweist auf anstehende Entscheidung der Bundesregierung

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Das Sozialgericht Dresden hat aktuell kein Urteil mehr gesprochen im Rechtsstreit um die Erhebung von Krankenkassenbeiträgen auf eine Direktversicherung, sondern es hat auf die laufenden Verhandlungen bei der Bundesregierung verwiesen, die offenbar für den Herbst dieses Jahres eine Gesetzesinitiative zur Reformierung und Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge plant. Das wäre ein weiterer und ganz wichtiger Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung. Der Der DVG – Verein für Direktversicherungsgeschädigte zeigt sich hoffnungsvoll.

Von Reiner Korth

 Unser Mitglied B. L. hatte vor dem SG Dresden gegen die Beitragserhebung der Techniker Krankenkasse auf die Direktversicherung geklagt.

Das Sozialgericht Dresden hat nunmehr vorgeschlagen, wegen „der aktuellen Berichterstattung der Presse (u. a. Süddeutsche Zeitung …)“ und auch weil „Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat sich dementsprechend im Deutschen Bundestag positioniert“ das Verfahren „einstweilen ruhend zu stellen“. 

Und: „Das Gericht behielte den Fortgang des o. g. Vorhabens […] von Amts wegen im Blick, eine neue konkrete gesetzliche Ausgestaltung soll berücksichtigt werden.“

Die Bundesregierung hat im Februar 2023 die neue „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ unter Leitung von Staatssekretär Dr. Florian Toncar, FDP im Bundesministerium der Finanzen ins Leben gerufen.

Die Leitsätze sind:
– Die private Altersvorsorge bedarf einer grundlegenden Reform
– Die Fokusgruppe kann Empfehlungen abgeben, die im weiteren Verlauf in die
Entscheidungen für eine grundlegende Reform (der Altersvorsorge) einfließen.

Erstmals hat damit auch ein Sozialgericht auf eine bevorstehende Reform der Altersvorsorge offiziell Bezug genommen und auf die Aussage von Bundeskanzler Olaf Scholz im Parlament verwiesen. Das war konkret in der „Aktuellen Stunde“ im Bundestag am Mittwoch, 25. Januar 2023 um genau 13.35 Uhr auf die Fragen von MdB Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher, Die Linken, zur Abschaffung der Doppelverbeitragung.

Reiner Korth, DVG-Bundesvorsitzender: „Ganz wichtig aus unserer Sicht: Das Sozialgericht hat damit kein abweisendes Urteil mehr gefällt. Das ist auf juristischer Ebene ein ganz großer und wichtiger Meilenstein auf unserem Weg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung.“

Reiner Korth weiter: „Wir können jetzt nur darauf hinarbeiten, dass mit dieser Begründung weitere Klagen und weitere Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten ebenfalls ruhend gestellt werden.“

Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Ziel wäre laut Reiner Korth, wenn die politisch Handelnden im Herbst dieses Jahres (2023)  die Gesetzesänderung im Sinne von Millionen Betroffenen auch tatsächlich umsetzen. 

 

Text: Reiner Korth                  Fotos: Sozialgericht Dresden – mit freundlicher Genehmigung und pixabay