Geldsegen für Pensionäre ab Juni 2023, dafür schauen die Bezieher der gesetzlichen Rente wieder einmal nur in die Röhre.
Die Gewerkschaft Verdi hat in den Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst einen ordentlichen „Schluck aus der Pulle“ verhandelt – um einen Sockelbetrag von 200 Euro und damit einem Plus von 5,5 Prozent.
Wie zahlreiche Medien berichten, werden mit dem Entgelt für Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (Inflationsausgleichsprämie 2023) und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro gezahlt – insgesamt stolze 3000 €. Der Tarifvertrag trat mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft.
Was öffentlich Arbeitgeber von Bund, Länder und Kommunen japsen lässt, erfreut auch die Pensionäre. Denn ein Automatismus bei der Beamtenbesoldung sieht offenbar vor, dass die Beamten auch diese Lohnerhöhung plus Eimalzahlung aus dem Öffentlichen Dienst übernehmen.
Und jetzt kommt laut DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigte der Hammer: „Diese Einmalzahlung erhalten automatisch auch alle pensionierte Beamte mit ihrem Pensionsanteil von 71,25 %!“
Im Gegenzug gehen die Rentner erneut leer aus, denn im Rentengesetz gibt es diese Übertragung nicht. Dafür müssen Betriebsrentner zu allem Überfluss den doppelten Krankenkassen-Beitrage. Das ist einmal mehr eine schreiende Ungerechtigkeit und eine Benachteiligung der Betriebsrentner und der Direktversicherten, so der DVG, denn die Inflation hat ja die gesamte Bevölkerung betroffen – auch die Bezieher der gesetzlichen Renten.
Pikant dabei: auch Parlamentarier der Länderparlamente sowie die Abgeordneten des Bundestags sollen die 3000 Euro an Inflationsausgleichsprämie erhalten.
Fazit wie schon so oft: wir haben in Deutschland kein Finanzierungsproblem, sondern ein Gerechtigkeitsproblem.
Auf die erneut Ungerechtigkeit weist auch Peter Knöppel von rentenbescheid.24 hin.
Der Link zu der Geschichte:
Text: Thomas Kießling Foto: pixabay