Sozialgericht bleibt beim GMG stur

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Wie macht man aus 51.448 Euro einen Verlust von 6.580 €? Ganz einfach, man wendet das höchst ungerechte GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) an und verbeitragt ungerechterweise die Auszahlung von Direktversicherungen und Betriebsrenten doppelt und mehrfach. Und doppelt schlimm: einige Sozialgerichte bestätigen sogar diese Ungerechtigkeit – noch. Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. will Gerechtigkeit. Ein aktueller Fall, der nun im Fernsehen im MDR Thüringen Journal war.

Gerald Menger aus Steinbach-Hallenberg (Südthüringen) hatte beim Sozialgericht Meiningen geklagt: seine 1999 abgeschlossene Direktversicherung kam nun zur Auszahlung. Doch von 51.448 Euro soll er nur einen Auszahlungs-Betrag von 44.868 Euro bekommen – ein fettes Minus von 6.580 Euro. Fast der gesamte Zuwachs auf die eingezahlten Beiträge zu dieser zusätzlichen Altersvorsorge sind damit futsch.

Hier der Link mit dem gesamten Beitrag aus dem MDR Thüringen Journal vom Dienstag, 27. Juni 2023:

https://www.mdr.de/thueringen-journal/video-733666_zc-990d9800_zs-e440cd2e.html

(Mit freundlicher Genehmigung des MDR)

Jüngst hatte das Landessozialgericht Sachsen in einem ähnlichen Fall kein Urteil gesprochen und das Verfahren sozusagen „ruhig gestellt“. Es wolle erst die Entscheidung der Politik abwarten, wonach Bundeskanzler Scholz mehrfach von einer Lösung des (Doppelverbeitragungs-)Problems gesprochen hatte – und das noch in dieser Legislaturperiode (siehe weitere Beiträge auf dieser Homepage).

Die Politik ist also jetzt mit einer Gesetzesänderung am Zug, dann können die Gerichte endlich anders entscheiden – für die 6,3 Millionen Direktversicherten und die 6,5 Millionen Betriebsrentner, und nicht gegen sie.

Text: Thomas Kießling

Foto: pixabay – dabei handelt es sich nicht um das Sozialgericht Meiningen, sondern um ein allgemeines Gebäude von pidabay.