Es gibt einen Bestandsschutz für alte Riester Verträge, aber keinen für Direktversicherungen, bemängelt DVG-Mitglied Horst Debusemann in seinem Kommentar.
Ein Kommentar von Horst Debusmann, Heusenstamm
„Schon lang als „gescheitert erklärt“, beschäftigt sich wieder eine Expertengruppe namens „Fokusgruppe Altersvorsorge”. Sie ist bestückt mit Teilnehmern, die es selbst nicht betrifft. Die Leitung obliegt Finanz-Staatssekretär Florian Toncar/FDP mit der Erkenntnis: „Die staatlich geförderte private Riester-Rente muss weg, sie ist kein Erfolgsmodell.“ Ziel des neuen Konzeptes sei jetzt, mehr Rendite zu ermöglichen und so wieder mehr Menschen zu animieren, in staatlich geförderte Sparmodelle für die Altersvorsorge Geld für später zurückzulegen.
Spätestens jetzt müssten alle Alarmglocken schrillen. Als Warnung dient das Versprechen aus den 1970er Jahren, mit dem Lockvogel „10 % Pauschalbesteuerung” Gelder aus dem Nettogehalt in eine Direktversicherung zur Altersvorsorge einzuzahlen. Das böse Erwachen kam dann am 1. Januar 2004: ohne Vorwarnung wurde in einem politischen Willkürakt eine 100% privat finanzierte Vorsorge konterkariert und gesetzeswidrig sogar rückwirkend zur „unechten
Betriebsrente“ erklärt. Das bedeutet für alle Vorsorgesparer eine Negativrendite, rund 20% der Kapitalauszahlung (keine Abfindung!) müssen am Ende an die GKV´en gezahlt werden, die FDP nannte es seinerzeit „kalte Enteignung“.
Die im Nachhinein festgelegte Krankenkassenabgabe war damals kein Vertragsbestandteil, somit ein nachträglicher Betrug. Selbst Erben müssen zahlen, stirbt der Betroffene vor Ablauf der 10-Jahresfrist. Und das, weil 80 % bis 90% der Abgeordneten bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag die „Fallstricke“ im Gesetz nicht kannten oder nicht erkannten. Wie derzeit auch beim Gebäudeenergiegesetz.
Der Gesetzgeber ist unglaubwürdig geworden, die Riester-Rente soll weg, allerdings in diesem Falle mit Bestandsschutz für Altverträge. Sogar ein Weiterleben wird erwogen, skurriler geht es nicht mehr. Anderseits, absurd und der Skandal, für langjährige Direktversicherungsverträge gibt es diesen Bestandsschutz nicht.
Damit liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor! Ein Affront für alle Rentner und Bürger, die seit 19 Jahren gegen diesen Irrsinn kämpfen. Ich zahle mir aus meinem eigenem Ersparten selbst eine Betriebsrente aus, so muss man wohl die Definition aus der Politik empfinden. Das ist Altersvorsorge pervers, das Vertrauen in staatliche Angebote ist damit auf dem Nullpunkt angekommen.
Die Parteien dürfen sich nicht über den Exodus frustrierter Wähler wundern. Abzocke war noch nie ein Garant für Wählerstimmen, die Gutgläubigkeit der Bürger wird schamlos ausgenutzt. Die Experten in der „Fokusgruppe Altersvorsorge” müssen als allererstes bestehendes Unrecht korrigieren, um verlorengegangenes Vertrauen für neue Ideen wieder aufzubauen. Die ursprüngliche Animation war gut, wurde jedoch, „weil man keine andere Idee hatte“ (so Lothar Binding/SPD) zum Widerstandsmodell von mehr als sechs Millionen Direktversicherungsgeschädigter und nochmals 6,5 betroffener Betriebsrentner. Sie werden um ihre private Altersvorsorge betrogenen. Es droht ein Konflikt zwischen Rentnern und Abgeordneten, die bestens auf Steuerzahlerkosten versorgt sind. Die gravierenden Auswirkungen durch Protestwähler haben sich die dafür Verantwortlichen selbst zuzuschreiben. „Erst animieren, dann kassieren“, ist moralisch verwerflich, ist respektlos vor den Lebensleistungen fleißig arbeitender Bürgerinnen und Bürger.“
Hier gibt noch einen aktuellen Artikel zu diesem Thema, den wir in einem anderen Artikel dieser Seite nochmals kritisch betrachten:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/riester-rente-reform-102.html
Kommentar: Horst Debusmann Foto: pixabay
Redaktion: Thomas Kießling