Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigte e.V. macht jetzt Ernst: gegen die häufig gesetzwidrigen Einflussnahmen der gesetzlichen Krankenkassen auf DVG-Mitglieder, die gegen ihren Krankenkassenbescheid Einspruch erhoben haben, legt der DVG Beschwerde ein beim Bundesamt für SozialeSicherung in Bonn (BSA, bis 2019 Bundesversicherungsamt). In diesem Jahr haben daher bereits zwei Krankenkassen vom BSA eine Rüge erhalten und eine Unterlassungsaufforderung.
Im konkreten Fall geht es um zwei DVG-Mitglieder, die gegen die vollzogene Doppelverbeitragung auf einen Direktversicherungsvertrag – übrigens vor 2004 abgeschlossen- bei ihrer Krankenkasse Einspruch eingelegt haben.
Darauf reagierten ihre Krankenkassen: sie riefen die Versicherten an und wollten sie am Telefon dazu überreden, ihren Einspruch zurückzunehmen. Oder im zweiten Fall: Sie schickten eine Antwortschreiben mit der Empfehlung den Widerspruch doch fallenzulassen. Die Widersprüche seien aussichtslos, hätten sowieso keine Chance auf Erfolg, und die Rücknahme würde ihnen selber und den Unternehmen einen hohen bürokratischen Aufwand ersparen.
Der DVG hatte daher für seine beiden Mitglieder eine Beschwerde beim BSA über diese Vorgänge eingelegt. Resultat: Das BSA teilte nun dem DVG mit, dass sie Verstöße bei den Krankenkassen festgestellt habe und daß die die Krankenkassen aufgefordert habe, dass der Verfahrensweg penibel einzuhalten sei. Aufforderungen zur Unterlassung oder Rücknahmen von Widersprüchen – ob nun schriftlich oder am Telefon – an den Versicherten seien nicht statthaft und seien zu unterlassen.
An beide Krankenkassen – namentlich die TechnikerKrankenkasse (TK) und die BKK Gildemeister – wurden von der BSA bereits Rügen ausgesprochen. Weitere dürften folgen, wenn sich noch mehr DVG-Mitglieder und weitere Betroffene gesetzeswidrig bedrängt fühlen und sich beschweren werden.
„Der DVG wird die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen konsequent überwachen und ruft alle Mitglieder und eventuell Betroffene dazu auf, die in ihrem Widerspruchsverfahren von der Krankenkasse behindert werden, sich beim Vorstand zu melden”, sagt Reiner Korth, DVG-Bundesvorsitzender.
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Wer von den Krankenkassen dann auf die Rücknahme – ob schriftlich oder mündlich – gedrängt werde, sollten sich gerne melden, unter
info@dvg-ev.email.
Zusatz
Die Widersprüche werden bei den Gesetzlichen Krankenkassen (KK) allesamt, bis auf wenige Sonderfälle, ablehnend beschieden. Manche Widersprüche führen aber zu Korrekturen der monatlichen Zahlung, wenn z.B. die KK mehrere Bezüge (Rente, Betriebsrente, 2 oder 3 Direktversicherungen, Freibetrag etc.) falsch berechnet hat. Der Widerspruch lohnt sich also in vielen Fällen, führt aber nicht zur völligen Zahlungsbefreiung. Diesen (sofortigen) Stopp der Doppelverbeitragung fordert der DVG uneingeschränkt und mit großer Vehemenz. Bundeskanzler Olaf Scholz hat eine Lösung des Problems nun schon mehrfach zugesichert – und das noch in der laufenden Legislaturperiode. Offenbar zögert er noch. Mehr Widersprüche und mehr DVG-Mitglieder würden hierbei den Druck erhöhen.
Info zum Formular auf Widerspruch
Ein entsprechendes Formular für den Widerspruch ist auch auf dieser Homepage im Mitgliederbereich (Interner Bereich) zu finden. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, beim DVG Mitglied zu werden. Jahresbeitrag 36 Euro (heißt pro Monat: 3 Euro), Angehörige (Ehepartner) des Mitglieds zahlen pro Jahr nur 18 Euro.
Nähere Infos
Mail: info@dvg-ev.email
Tel: 02962 7503377
Text: Reiner Korth Foto:pixabay
Redaktion: Thomas Kießling