Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung? Teil 2

IMG_9142

 

In loser Reihenfolge zum handfesten Skandal der Doppel- und Mehrfachverbeitragung legen wir erneut Beispiele aus der Praxis vor. Manchmal sind sie richtiggehend erschütternd, findet der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Die Politik findet das nicht.

 

Die Beispiele hat uns Rudi Birkmeyer aus der Pfalz zugetragen, den wir hier als Kommentar zitieren:

„Da einige Leute der Meinung waren, der u. a. Sachverhalt (Hausverkauf wegen Mietnomaden, Beispiel unseres 1. Teils) kann nicht stimmen, hier nochmals zur Info, was noch alles nicht stimmt, in unserem Land!

Die Perversitäten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) und andere Problemfälle

Hier einige Beispiele, der durch den staatlichen Betrug (rückwirkende Gesetzesänderung), eine dreifache Abzocke, durch die maroden Krankenkassen, bei selbstfinanzierten Direktlebensversicherungen ermöglichte! Diese Versicherungen wurden, ohne die Beachtung des Vertrauensschutzes und dem Grundsatz einer Gleichbehandlung, rückwirkend, mit Hilfe eines „schwammigen Gesetzes“ – GMG genannt – durch die Kassen, zu einer „Betrieblichen Altersversorgung“ umgewandelt.

 

Hier die Fallbeispiele

Einer klugen Frau war klar, weil sie Kinder großzog, dass sie nur mit einer geringen Rente in diesem reichen Land zu rechnen hatte. Deshalb setzte sie auf die staatliche, steuergeförderte Direktversicherung. Sie schloss drei selbstfinanzierte Direkt–LEBENS–Versicherungen ab. Unter Verzicht vieler Annehmlichkeiten sollt so aus eigenen Mitteln eine private Altersvorsorge angespart werden. Die letzte Versicherung wurde 2002, also 2 Jahre vor Inkrafttreten des GMG (2004), abgeschlossen.

Nachdem nun die dritte Versicherung ausbezahlt wurde, kommt nun die Rentnerin leider über die Freibetragsgrenze von ca. 148,00 Euro (seit 2023: 169,75 Euro). Nun schlägt die Krankenkasse freudenstrahlend und brutal zu, und holt sich über 18% der gesamten Kapitalsumme, wobei sie in der Ansparphase schon einmal, auf die Einzahlungssummen, Beiträge kassiert hat! Somit kassiert die Kasse – über 25% – von der eingebrachten Kapitalsumme und nochmal über 18% von der „Rendite“ der Versicherungen. Und bitte nicht vergessen – diese Abzocke – trifft nur die gesetzlich Versicherten!!! Die „Privaten“ (viele Beamte und Politiker) sind außen vor.

 

Fallbeispiel 2

Wenn Tote in einem Land, nochmals Krankenkassenbeiträge zahlen müssen – wie krank muss dann dieser Staat sein?
Vor kurzem hat mich eine Mutter angerufen, ihr geschiedener Mann ist im Januar verstorben, nun wird der Sohn abgezockt und darf – Krankenkassenbeiträge für den Verstorbenen (10 Jahre lang) aus dessen Direktversicherung (DV) bezahlen. Für eine Summe die schon einmal verbeitragt wurde! Natürlich zusätzlich auch noch den „Arbeitgeberanteil, also über 18%! Nur befindet sich der arme Hinterbliebene noch in der Ausbildung (Studium) – für welchen Arbeitgeber übernimmt er nun den Kassenanteil?

Wie abartig dieser hiergeschilderte Fall ist, zeigt folgender, eigentlich unmögliche Tatbestand: Wäre der Vater des Studenten nur 3 Monate später gestorben, nach dem Erreichen des Rentenalters und erfolgter Auszahlung der DV-Summe, hätte der junge Halbwaise, ca.16.000 Euro mehr für die Finanzierung seiner Ausbildung! So bekommt nun diesen Betrag, völlig zu Unrecht, irgendeine Krankenkasse! Da anscheinend der junge Mann nicht schon genug mit dem Tod des Vaters belastet ist, darf er sich – als kleine staatliche Zugabe – nun auch noch, mit den skrupellosen abzockenden Krankenkassen, auseinandersetzen!

In diesem Zusammenhang erscheinen manch Werbesprüche von Krankenkassen und Versicherungen in einem ganz neuen Licht: z.B. die „AOK – die Gesundheitskasse“ oder die Allianz – Eine Allianz fürs Leben.

 

Fallbeispiel 3

Eine geschiedene Frau muss für ihren früheren Ehemann „Versorgungsausgleich“ zahlen. Ihr Mann hatte ebenfalls eine Direktversicherung abgeschlossen. Sie muss nun, aus der Versicherung des früheren Ehemannes, Krankenkassenbeiträge an die Versicherungshaie abdrücken – natürlich 10 Jahre lang. Ihr bisheriger Ehemann lacht sich ins „Fäustchen“ – er zahlt als Privatversicherter keinen Euro Beitrag aus der DV!

 

Fallbeispiel 4

Ein anderer Betroffener hat mir berichtet, dass er vor einigen Jahren, eine Interessengemeinschaft für die Betroffenen eines großen Konzerns in unserer Region gründen wollte, um gegen das Unrecht anzugehen, und diesbezüglich die Geschäftsleitung angeschrieben! Er bekam Antwort aus der Rechtsabteilung mit der strikten Anweisung: „Keine Aktionen zu der DV-Thematik im Zusammenhang mit dem Konzernnamen.“ Wohl eigentlich mehr als verständlich, denn die werkseigenen BKK‘s der Konzerne kassieren ja kräftig bei diesem staatlichen Betrug mit!“

 

Die Fallbeispiele hat Rudi Birkmeyer alle schon auf Facebook veröffentlicht.

www.facebook.com/groups/2645735758773105

 

Kommentar: Rudi Birkmeyer

Foto: Pixabay

Redaktion: Thomas Kießling