Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung? Teil 3

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In loser Reihenfolge zum handfesten Skandal der Doppel- und Mehrfachverbeitragung legen wir erneut Beispiele aus der Praxis vor. Manchmal sind sie richtiggehend erschütternd, findet der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Die Politik findet das bislang nicht. Hier eine Zusendung einer Geschädigten, die aus Furcht vor Repressalien – bezüglich Krankenkassen – verständlicherweise anonym bleiben will.

Eine alleinstehende Rentnerin mit einer Rente von unter 1000 € und einem Wohngeldanspruch schreibt uns aktuell:

„Die Auszahlung der Direktversicherung meines 2019 verstorbenen Mannes wird an mich als Ehefrau und Erbin ausgeführt. Die Abgaben an die Gesetzliche Krankenversicherung (GK) – die Doppelverbeitragung – mussten aber ab jetzt von mir bezahlt werden. Leider konnte ich dann die Zwangsabgaben nicht mehr leisten.

2020 kam es zu einer erfolglosen Vollstreckung. Seither erreichen mich immer wieder Zahlungsaufforderungen mit immensen Säumniszuschlägen. Ich hatte danach Widerspruch eingelegt, dem nicht stattgegeben wurde.

Diesen Sommer (2023) notierte sich ein Vollstreckungsbeamter erneut alle wichtigen Daten. Dann kam es, dass eine Eintragungsbekanntmachung ins Grundbuch gemacht wurde, so dass die GK (wie gesagt, die Gesetzliche Krankenkasse) nun der neue Eigentümer meines Hauses samt Grundstück inclusive einer Zwangssicherungshypothek sei!

Das muss man sich mal vorstellen.

Nun kam eine weitere Zahlungserinnerung der GK, dass ich bis diesen Monat beim Hauptzollamt den Gesamtbetrag inklusive Säumniszuschlägen zu zahlen hätte. Sollte ich dieser Aufforderung bis Mitte kommenden Monats (November 2023) nicht nachkommen, werde ich zur Eidesstattlichen Versicherung und Abgabe der Vermögensauskunft ins Hauptzollamt geladen.

Wieso darf das Zollamt dies tun? Ich fürchte mich, dass unser lang erspartes kleines Häuslein gepfändet wird, nur weil ich die GK-Beiträge, die ja schon einmal entrichtet wurden, für die Auszahlung einer Direktversicherung zu zahlen sind, deren eigentlicher Besitzer schon längst tot ist. Er braucht ja keine Krankenversicherung mehr, oder?

Übrigens: aufgrund meiner finanziellen Lage wurde ich Jahre lang mit einer Leistungsverweigerung der GK bestraft. Erst seit diesem Jahr darf ich meine Krankenkarte benutzen, da eine Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches festgestellt wurde. Ich hatte jahrelang Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt.

2021 wurde ich von der GK auch noch angefragt, ob ich meinen Widerspruch zurücknehmen würde, da die privaten Beitragszahlungen bereits in Abzug gebracht worden wären. Ich frage mich, welches Recht hat dieser Widerspruchsausschuss, um über meine zukünftige Lebenssituation zu urteilen? Habe ich etwa ein Verbrechen begangen? Wieso wurden meine Argumente nicht anerkannt? Vor dem Hintergrund etwa des Unrechtsgesetzes der Doppelverbeitragung, da ist doch bestimmt noch etwas von einer armen Rentnerin zu holen.

Alle Beteiligten an diesem Unrecht – ob Politik, Behörden und die Gesetzliche, nochmals: die gesetzliche Krankenversicherung – sollten sich in Grund und Boden schämen. Ich fordere für mich und alle Geschädigten eine sofortige Abschaffung dieses Gesetzes.“

Name und Daten der Verfasserin dieses Briefes/Kommentar sind der Radaktion bekannt, werden aber aufgrund ihres laufenden Verfahrens mit den Behörden und deshalb aufgrund des Quellenschutzes nicht genannt. Der dargestellte Sachverhalt verhält sich aber genauso wie oben beschrieben.

 

Redaktion: Thomas Kießling

Foto: Pixabay