Generalsekretär Linnemann: “Weitere Entlastungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) können wir nicht versprechen.” …
von Reiner Korth 20.12.2023 …
Foto: CDU
Die Betriebsrentner sind und bleiben weiterhin die Betrogenen. “Weil die Finanzlage der Krankenkassen klamm ist, gibt es keinen Spielraum um die hohen Beitragszahlungen der Rentner mit der Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und auf Betriebsrenten zurückzunehmen…” , so der CDU Generalsekretär Carsten Linnemann im Gespräch mit dem DVG Bundesvorsitzenden Reiner Korth.
Mit dem Freibetragsgesetz 2020 hatte die große Koalition für eine eher spärliche Entlastung der Betriebsrentner gesorgt, eine Minimallösung. Die CDU allerdings will das Thema betriebliche Altersversorgung nicht erneut anpacken, sieht keinen weiteren Spielraum.
Bereits der CDU Parteitag 2018 hatte mit 1001 Stimmen “einstimmig” beschlossen, daß Arbeitnehmer in der Altersvorsorge nicht doppelt belastet werden dürfen. Weil sich im Folgejahr nichts bewegt hat, hatte die Parteibasis auf ihrem Parteitag 2019 erneut beschlossen – und wieder einstimmig – den Beschluss des CDU Parteitages vom 07.12.2018 zur Halbierung der Krankenversicherungsbeiträge von Betriebsrenten umzusetzen. Beiden Beschlüssen jedoch sind der Parteivorstand und die damalige CDU Bundeskanzlerin nicht gefolgt.
Im neuen Grundsatzprogramm der CDU, das Carsten Linnemann jetzt in Berlin vorgestellt hat, wird das Thema betriebliche Altersversorgung dagegen nur noch sehr allgemein und nur sehr unverbindlich behandelt: “Da die gesetzliche Rente allein eine auskömmliche Alterssicherung in vielen Fällen nicht garantieren kann, wollen wir für alle eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge einführen”, schreibt die CDU. Wie konkret diese ausgestaltet wird, dazu sagt das Programm nichts aus. Und vor allem, was das Grundsatzprogramm freundlicherweise auch verschweigt, ist eine verbindliche Aussage dazu, wie hoch dann später die staatliche Abgabenlast in der Rentenbezugsphase sein wird.
Über seine Pressesprecherin ließ CDU Generalsekretär Carsten Linnemann erklären:
“Seit 2020 werden Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner durch einen Freibetrag um 1,2 Mrd. Euro entlastet. Das war vor allem der Verdienst der Unions-Parteien. Zuvor musste auch bei geringem Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden. Wir sind uns bewusst, dass das nicht die gewünschte Lösung für alle Betroffenen ist, es ist aber eine erhebliche Verbesserung. Darüberhinausgehende Entlastungen können wir zum heutigen Zeitpunkt nicht versprechen. Es wäre zumindest unseriös, wenn wir es täten, angesichts der derzeitigen Haushaltslage.” (Zitatende)
Die Parteikollegin MdB Gitta Conneman, CDU zugleich Vorsitzende der Mittelstandsvereingung der CDU (MIT) geht sogar noch einen Schritt weiter. In einer Antwort an den DVG schreibt G. Connemann, eine Rücknahme der Doppelverbeitragung sei auch deshalb nicht drin, weil:
“So tragen Rentner bereits seit geraumer Zeit den Großteil ihrer Leistungsausgaben nicht mehr aus ihren Beiträgen. Das heißt im Umkehrschluss, dass dieser Beitrag, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.”
Damit allerdings schafft die CDU dann das Solidarprinzip in der Krankenversicherung ab. Einzelne vulnerable Gruppen, in diesem Falle die Rentner, sollen also aufgrund ihrer Krankheitsbildes und ihrer höheren Krankheitskosten mehr einzahlen als andere.
So ist das also in diesem Land: weil die Krankenkassen der GKV ein Finanzierungsproblem haben, in hohem Maße verursacht durch die Bezahlung von versicherungsfremden Leistungen, müssen Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt und dreifach einzahlen. Privatversicherte, wie Beamte, Politiker und Selbstständige, entziehen sich dem Solidarprinzip!
Auf der anderen Seite diskutiert die Politik gerade das Thema “Rentnerarmut” in Deutschland. Der Durchschnittszahlbetrag der Rente (vor Steuern) beträgt 1.380 Euro. Und wenn sich dann der Rentner in seinem Arbeitsleben über die zweite und dritte Säule der Altersversorgung noch etwas dazugespart hat, dann muß er darauf hohe Abgaben zahlen. So schafft man Rentnerarmut nicht aus der Welt sondern zementiert diese weiterhin.
Die jungen Arbeitnehmer (Generation Z) sollten also sehr genau nachrechnen vor dem Abschluß eines Vertrages zur betrieblichen Altersversorgung, was am Ende davon noch übrig bleibt. Trotz staatlicher Förderung geht die Rechnung überschlägig so: 20 % Krankenkassenabgabe, 15 bis 20 % persönliche Steuern, 2 Rentenpunkte weniger. Das summiert sich dann schon mal schnell zu einer Abgabenlast von bis zu 50 % auf. Bleibt die Frage, welche Förderung, welche Rendite kann diesen Verlust auffangen?
Die CDU jedenfalls, so scheint es, ist nicht bereit, die horrenden Abgaben auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) wieder zurückzunehmen. Der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin, die heute einzahlen in die betriebliche Altersversorgung bleiben auch in Zukunft weiterhin die Dummen.