Betriebsrenten mit hohem Verlustrisiko

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Versteckte Fallen und Stolpersteine in der bAV

…von Reiner Korth …08.02.2024…Bild: Pixabay/Frantisek_Krejci

Bundesregierung und die Wirtschaftweisen legen immer wieder den Finger in die Wunde: die Warnung vor Altersarmut, die staatliche Rente wird nicht reichen. Und sie werben öffentlich und offensiv darum, zusätzlich “privat vorzusorgen”, was in der Regel bedeutet, über den Arbeitgeber einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abzuschließen. Zumal dieser Vertrag auch noch mit 15 % Arbeitgeberzuschuß gefördert wird. Zumindest beim ersten Arbeitgeber, mit dem der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin den Vertrag abgeschlossen hat.

Von den Tücken bei einem Arbeitgeberwechsel und von weiteren Risiken in der bAV berichtet jetzt das Wirtschaftsmagazin capital.de in seinem Artikel “Die Tücken der betrieblichen Altersvorsorge”. Zitat: “Wer nicht aufpasst, macht mit der Betriebsrente ein schlechtes Geschäft.” Der Mindestanteil an Förderung von 15 % würde nicht reichen. Verwaltungskosten und magere Rendite werfen die Frage auf, ob die Betriebsrente wirklich “rentabel ist.” Zudem: Theodor Peschke, Experte für Altersvorsorge bei der Siftung Warentest wird zitiert mit der Aussage “Die bAV verdient diesen Namen eigentlich nicht, wenn die Beschäftigten sie selbst bezahlen (Anm.: durch Lohnverzicht)”.

Problematisch könne es eben dann werden, wenn jemand nach Jahren den Betrieb wechselt. Es sei nicht garantiert, daß der neue Arbeitgeber den Vertrag einfach so weiterführen lasse. Das sei in hohem Maße von der Vertragsart und dem Durchführungsweg abhängig. Nicht jeder Arbeitgeber bietet jede auf dem Markt verfügbare Vertragsvariante an.

Steuern und Abgaben und weniger staatliche Rente

Und dann sind da noch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der Betriebsrentner zahlt bei Renteneintritt zusätzlich Steuern und doppelte Krankenkassenbeiträge, eben auch den Arbeitgeberanteil, den dieser in der Ansparphase nicht zahlen mußte. Zudem werden für den monatlichen Versicherungsbeitrag keine Sozialabgaben abgeführt. Das führt beispielsweise bei einem Monatsbeitrag von 200 Euro und einer Laufzeit von 35 Jahren schnell mal zu einem Abzug von bis zu 2,5 Rentenpunkten. Übersetzt heißt das: Wer für die Betriebsrente anspart, bekommt später weniger staatliche Rente ausgezahlt. Bei 2,5 Rentenpunkte ist das ein Minus von ca. 90 Euro Rentenverlust im Monat. Zudem sinken der Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld und beispielsweise Elterngeld. Folglich, niemand sollte sich von den Zahlen der staatlichen Förderung in der Sparpahse blenden lassen. Die Tücken liegen nach Renteneintritt in der Bezugsphase. Zumal, auch das haben wir Direktversicherten gelernt: es gibt keine Vertragsgarantie für Altverträge, Der Staat nimmt sich das Recht heraus, auch später noch Altverträge nachträglich mit hohen Abgaben abzukassieren.