Rentnerinnen und Rentner systematisch seit 1957 von den Bundesregierungen betrogen

Rente

Andreas Reich, 07.01.2024 …. Foto: Pixabay…
Ja, es stimmt. Seit Jahrzehnten werden die Sozialversicherungssysteme in der Bundesrepublik von den Bundesregierungen betrogen, da sie die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen nicht gewährleisten. Dafür gibt es von der Hans-Böckler-Stiftung Auswertungen, wie „Böckler Impuls Nr: 18-208 von 2008“ und „Böckler Impuls Ausgabe 6-2005, die besagen, dass für 2002 keine Bundeszuschüsse an die Krankenkassen sowie 2008 eine Fehlfinanzierung von – 46,5 Milliarden erfolgten. Mit den nicht gezahlten Geldern an die Krankenkassen hätten die Beiträge der gesetzlich Versicherten bei 10% liegen können und die Leistungen der Krankenkassen hätten verbessert werden können.
Diese nicht oder zu wenig zur Verfügung gestellten Bundeszuschüsse haben die Gesetzlichen Krankenkassen lt. den Bundesregierungen in finanzielle Schieflagen gebracht. Dadurch erfolgten Beitragserhöhungen und der Griff der Krankenkassen auf die Auszahlungen bei Betriebsrenten und besonders der Zugriff auf die Kapitalauszahlung bei uns Direktversicherten. Die gleiche Begründung der Unterfinanzierung der Krankenkassen führte zum 01.01.2024 zu Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen.

Prof. Dr. Karl Lauterbach lässt diesbezügliche Anfragen in Briefen unseres Vereins leider unbeantwortet und verschweigt damit die Wahrheit über die Fehlfinanzierung der Krankenkassen.
Durch diese Fehlfinanzierungen ist den Rentnerinnen und Rentner mit Direktversicherung die Finanzierung der Krankenkassen durch die Doppelverbeitragung nachträglich und rückwirkend aufgebürdet worden. Wobei auch Verträge rückwirkend durch die GMG- Gesetzgebung betroffen sind.

Als vor Jahren die privaten Krankenkassen die Beiträge für die Versicherten erhöht haben, wurde vom Bundesverfassungsgericht diese Beitragserhöhung für nichtig erklärt. Das Besondere daran ist, diese Richterinnen und Richter sind Privatversichert. „Wer Böses dabei denkt.“
Zur Rentenkasse ist festzustellen
Dass die nicht gezahlten Bundeszuschüsse für versicherungsfremde Leistungen von 1957 – 2022 zu einem Minusbetrag von „988 Milliarden Euro“ angewachsen sind. Diese Zahlen hat der Verein „Aktion Demokratische Gemeinschaft“ in seinen „Teufel Tabellen“ veröffentlicht auf Grundlage der jährlichen Veröffentlichungen „Rentenversicherung in Zahlenreihen“.
Seit dem Jahr 1977 mit einem Rentenniveau von 59,8% ist dieses auf jetzt 47,2% gefallen und die Prognosen gehen bis 2035 von 45% aus.

So gab in einem Porträt über Otto Teufel die TAZ diese folgenden Texte:
„Dann kam die Bundesregierung Kohl mit gleich zwei Rentenreformen, die praktisch Rentenansprüche dieser Leute um bis zu einem Drittel abgewertet haben. Durch einen rückwirkenden Eingriff….. auch vor dem Bundesarbeitsgericht hätte man keine Hilfe gefunden.“

„Wir sind ja alle keine Juristen. Und waren umso erstaunter, was das BVerfG in seinem Urteil sinngemäß gesagt hat: dass Arbeitnehmer und Rentner, wenn es um die Altersversorgung geht, nicht die gleichen Rechte gelten wie für andere Bürger, sprich Mitglieder der berufsständischen Versorgung und für Beamte. * Zu lesen im Urteil vom 11.11.2008 (1 BvL 3/05).
„Denn wir haben kein Solidarsystem. Es gibt keinen einzigen demokratischen Rechtsstaat in Europa, bei dem nicht die Rentenversicherung einheitlich geregelt ist. Nur Deutschland hat eine Arbeitnehmerversicherung für abhängig Beschäftigte, während Dänemark, Finnland, die Niederlande, Schweden und die Schweiz eine Volksversicherung für alle ihre Bürger haben. Belgien, Frankreich, Luxemburg, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien haben eine Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbstätigen.“

„Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis unsere staatlichen Eliten ein Zweiklassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht und durchgesetzt haben. Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen sprechen bei uns öffentlich in der Regel ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, da was zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren.
Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.“

Diese und andere Zitate aus dem Porträt der TAZ zeigen eindeutig, dass es nur eine politische Entscheidung geben kann.

Wie sich die Beamten aller Ebenen, die Mitglieder und Mitgliederinnen des deutschen Bundestages sowie die Ruheständer und Ruheständerinnen dieser so demokratisch Agierenden Kraft ihrer Macht selbst am deutschen Staat bedienen sieht man auch an diesen nachfolgend genannte Ereignissen:

Beamtinnen und Beamte, Pensionärinnen und Pensionäre erhielten 3000 Euro Inflationsausgleich aus Steuergeldern, obwohl sie gegenüber Rentnerinnen und Rentnern diesen Inflationsausgleich nicht bedurften.
Die Rentensteigerung wird dieses Jahr auf etwas über 3% ausfallen. Dagegen erhalten die Bundestagsabgeordneten dieses Jahr eine Diätenerhöhung von über 6%.
Bei uns Rentnerinnen und Rentnern wird die Erhöhung der Renten an die Lohnerhöhung in Deutschland angepasst. Die Diäten werden auch an die Inflation angepasst.

So sieht für die Beamtinnen und Beamten die (Un)Gleichheit der Menschen in der Bundesrepublik nach Artikel 3 Grundgesetz aus.

Wir Rentnerinnen und Rentner sollten uns diesen Betrug nicht mehr gefallen lassen, so auch nicht die Kürzung der Mittel von 600 Millionen Euro in den nächsten Jahren.
Wir sind 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner, wir sollten uns das nicht mehr gefallen lassen, sondern massiv dagegen vorgehen.
Wir müssen die Bundesregierung, den Bundestag und auch die Bundesgerichte immer wieder mit Nachdruck auf diese Ungleichbehandlung zwischen Beamtenpension und Rentenauszahlung hinweisen. Dieser Mißstand gehört unverzüglich abgeschafft.

Unser Ziel die „Abschaffung der Doppelverbeitragung“ wird für uns immer im Vordergrund stehen, Kämpfen wir alle dafür.