Wir Rentner werden durch eine Gesetzgebung von 2003 als Direktversicherte betrogen! Auf Grund einer angeblichen Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung wurde das GMG 2003 vom Bundestag beschlossen.
Leider haben die politisch Verantwortlichen „SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen“ vergessen mitzuteilen, dass seit Jahrzehnten die gesetzlichen Krankenversicherungen von den Bundesregierungen selber durch die zahlreichen Gesetze zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen betrogen werden. Nachgewiesen in mir vorliegenden 3 Ausarbeitungen der Hans-Böckler-Stiftung von 2002, 2008 und 2016 mit einer Gesamtsumme von 95,9 Mrd. €.
Also wurden werden die Auswirkungen der Unterfinanzierung auf die gesetzlich Versicherten abgeschoben, obwohl die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Aus diesem Grund wurde im September 2003 unter anderem das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung” (GMG-Krankenversicherungsgesetz) Drucksache 15/1525 von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Mit diesem Gesetz werden auch rückwirkend ohne Bestands und Vertragsschutz und ohne Übergangsregelung ab 01.01.2004 auf Auszahlungen von privat angesparten Direktversicherungen nochmals Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Laut einer Studie von Sternberger-Frey für unseren Verein DVG e.V. belaufen sich bis 2021 auf die Versicherten eine Gesamtschadenssumme von zusätzlich 12,1 Mrd. €.
Genauso wie bei der Finanzierung der Krankenkassen waren und sind bei der Rentenversicherung die Finanzierung der versicherungsfremden Leisten nicht gewährleistet, wobei seit 1957-2022 insgesamt 998 Mrd. € entzogen worden. Wenn diese Summe der Rentenversicherung der Rentenversicherung nicht entzogen worden wäre, könnte das Rentenniveau jetzt noch auf mindestens 52% liegen. Ebenfalls würde die Altersarmut bei Rentnerinnen und Rentnern weitaus geringer sein als jetzt. Und diese unsägliche Diskussion über zukünftige Renten durch die Wirtschaftsweisen, der SPD, der CDU, der FDP, wäre nicht nötig.
Besonders schlimm, gerade die CDU ist seit dem ersten Bundestag vertreten und hat mit dafür gesorgt, dass sich in Deutschland, für Europa einmalig, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gebildet hat. Und die sehen das noch als Demokratisch an.
Lt. Telefonischen Auskünften wird durch die CDU nichts zur Abschaffung der Doppelverbeitragung unternommen. Der eingeführte Freibetrag ist für sie das höchste aller Dinge, mehr ist nicht zu erreichen.
Für die CDU ist nur eins wichtig, dass die Gerichte schon entschieden haben, obwohl auch diese Entscheidungen unter dem Begriff zu sehen sind „Für Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung gelten nicht die gleichen Rechte wie für andere Bürgerinnen und Bürger.“
Damit ist ersichtlich, dass diese Partei nicht gewillt ist etwas für Rentnerinnen und Rentner zu tun und somit sin sie für uns Direktversicherte nicht wählbar.
Um unser Ziel, die Abschaffung der Doppelverbeitragung zu erreichen, müssen wir auf die Ursachen der Unterfinanzierung der Sozialkassen offenlegen und die Einhaltung der Pflichtaufgaben des Staates einfordern.
Text: Andreas Reich
Foto: CDU