Unsere Antwort auf: Die Rente ist ungerecht – Die Eltern rauben ihre Kinder aus

Alt vs. Jung

Ein Kommentar von Andreas Reich, DVG eV 25.03.2024 …..   Foto: Pixabay (geralt)

Unter der Überschrift “Die Rente ist ungerecht – Die Eltern rauben ihre Kinder aus” schrieb RTL Politikchef Nikolaus Blome ein Kommentar am 21.03.2024 bei n-tv.de.

Diese Art von Journalismus ist nur darauf gerichtet Rentnerinnen und Rentner zu diskreditieren und hat nichts mehr mit Seriosität zu tun. In diesem Kommentar sind Wahrheiten nicht angesprochen und der Kommentar rückt Tatsachen in ein total verkehrtes Licht.

„Allein die Jüngeren sollen die Rente für die kommenden Jahrzehnte sicher machen und die Lasten tragen. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch dumm.“, so schreibt Blome.

Das Rentensystem ist heute noch so wie es 1957 mit dem von der Regierung Adenauer geschaffenen Umlageverfahren eingeführt wurde, bei dem die aktuellen Beitragszahler die laufenden Renten finanzieren. Seither gibt es den Begriff vom “Generationenvertrag” und in all den Jahren bisher hat niemand davon gesprochen, dass die Eltern ihre Kinder ausrauben.

Zitat Blome: “Außerdem finanzieren fast ausschließlich die jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Steuern jenen Zuschuss, der aus dem Bundeshaushalt Jahr für Jahr fließt, damit die gesetzliche Rente überhaupt über die Runde kommt, gut 110 Milliarden Euro waren es zuletzt. Der Grund dafür: Knapp jeder vierte Euro aus dem Bundeshaushalt muß ausgegeben werden für immer neue Sonderleistungen, sogenannte “versichewrungsfremde Leistungen”, die im Laufe der Jahre von den verschiedenen Bundesregierungen nämlich immer neue Sonderleistungen für die Älteren beschlossen wurden. Jede einzelne Sondermaßnahme kann man irgendwie gut finden, alle zusammen kann schon jetzt “eigentlich keiner bezahlen.“

Milliarden an Bundeszuschuß für versicherungsfremde Leistungen in der Rentenkasse

Gemeint ist hier der sogenannte Bundeszuschuss, aber warum gibt es diesen sogenannten Bundeszuschuss überhaupt? Alle Regierungen seit 1957 haben die Rentenkasse geplündert, für die Ausgaben von versicherungsfremden Leistungen, für die niemand jemals einbezahlt hat. Laut den Teufel Tabellen, die durch die Auswertungen der jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung entstanden sind, fehlen seit 1957 bis Ende 2022, insgesamt eine Summe von 988 Milliarden Euro an Rentenausgaben, für die es keine Einnahmedeckung gibt.

“Versicherungsfremde Leistungen” sind Ausgaben, die durch die Beschlüsse der Bundesregierungen der Rentenversicherung auferlegt wurden. Sie sind nicht durch die Beitragszahlungen gedeckt. Das heißt: politisch gewollt bekommen Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft eine Rentenauszahlungen, für die sie selber niemals Beiträge eingezahlt haben in ihrem Berufsleben.
In der Literatur werden in den unterschiedlichen Versicherungszweigen folgende ausgewählte Leistungen als versicherungsfremd angesehen:

Für die Rentenversicherung:

  • Anrechnungszeiten (z.B. für Ausbildung: Schul-, Fachhochschul- bzw. Hochschulbesuch);
  • Kriegsfolgelasten (z.B. beitragsfreie Ersatzzeiten wegen Kriegsgefangenschaft oder Flucht);
  • Familienlastenausgleich (z.B. Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und die Kindererziehungsleistungen an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921)
  • sozialpolitische Korrektur der Fakten (z.B. Rente nach Mindesteinkommen, bei der niedrige Beiträge auf einen Mindestwert angehoben werden)
  • rentenrechtliche Absicherung der Arbeitslosigkeit;
    die von der Rentenversicherung gezahlten Auffüllbeträge
  • sowie Renten- und Übergangszuschläge zu Renten in den neuen Bundesländern und andere Leistungen.“

„Dies sind Leistungen, die eigentlich allgemeine Staatsaufgaben sind und damit durch Steuern zu finanzieren wären“. (Bundestag).

Weiterhin gibt es in Deutschland ein Zwei-Klassen-System, in dem die Steuerzahler für Pensionärinnen und Pensionäre im Beamtenstatus die kompletten Pensionen finanzieren, denn Die Beamten selber zahlen nicht einen €-Cent in eine “Beamtenkasse” ein.

Was könnte in Deutschland geändert werden?

So zahlen z.B. in Österreich alle in ein Rentensystem ein und bekommen 14-mal im Jahr einen höheren Rentenauszahlbetrag pro Monat als in Deutschland. Die Vorschläge von Minister Heil werden natürlich von den Beamten in Deutschland abgelehnt.

In Artikel 3 Grundgesetz steht geschrieben: ” (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

Leider ist dies nur ein Artikel der auf dem Papier steht, denn allein in der Rechtsprechung in Rentenfragen wurden und werden immer wieder Urteile gefasst gegen Rentnerinnen und Rentner.
So wurde von Otto Teufel in einem Porträt beschrieben, Zitat:

„Wir sind ja alle keine Juristen. Und waren um so erstaunter, was das BVerfG in seinem Urteil sinngemäß gesagt hat: …. dass für Arbeitnehmer und Rentner, wenn es um die Altersversorgung geht, nicht die gleichen Rechte gelten wie für andere Bürger, sprich Mitglieder der der berufsständischen Versorgung oder für Beamten.” (Goettle)

Da auch andere Sozialsysteme nicht die volle Summe an Einnahmen für die versicherungsfremden Leistungen bekommen, werden immer wieder Maßnahmen getroffen um unter anderem die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell abzusichern.

So wurde mit Beginn des Jahres 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, mit dem alle Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen mit Entgeltumwandlung, auch schon alte, länger bestehende Verträge, zusätzlich die vollen Krankenkassenbeiträge für 10 Jahre zu zahlen haben. Das sind nicht nur die eigenen Beiträge (Arbeitnehmeranteil) sondern auch die Beiträge für den Arbeitgeber gleich mit (Arbeitgeberanteil) .
Was der Arbeitgeber an Krankenklassenbeiträgen gespart hat muß der Rentner später nachzahlen.
Wir als Verein DVG e.V. kämpfen für die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“, zumal auch Kanzler Scholz schon mehrfach (Wahlkampfauftritte, Bürgergespräche in den Bundesländern und Antworten auf Anfragen im Bundestag) versprochen hat diese abzuschaffen.