Die Abstrusitäten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) 2003 und andere Problemfälle

Rednerpult B (2)

Unser DVG-Mitglied Rudi Birkmeyer, Leiter der Regionalgruppe Pfalz, hat von seinen Mitgliedern einige neue und grobe Ungerechtigkeiten erfahren. Er bezeichnet diese Abstrusitäten übrigens als Perversitäten – und hat damit ebenfalls recht.

 

Zitat:

„Hier einige Beispiele, der durch den staatlichen Betrug (rückwirkende Gesetzesänderung), eine dreifache Abzocke, durch die maroden Krankenkassen, bei selbstfinanzierten Direktlebensversicherungen ermöglichte! Diese Versicherungen wurden, ohne die Beachtung des Vertrauensschutzes und dem Grundsatz einer Gleichbehandlung, rückwirkend mit Hilfe eines „schwammigen Gesetzes“ – GMG genannt – durch die Kassen, zu einer „Betrieblichen Altersversorgung vergewaltigt!

  1. Fallbeispiel
    Einer klugen Frau war klar, weil sie Kinder großzog, dass sie nur mit einer geringen Rente, in diesem reichen Land, zu rechnen hatte. Deshalb setzte sie auf die staatliche, steuergeförderte, Direktversicherung. Sie schloss drei, selbstfinanzierte Direkt – LEBENS – Versicherungen, ab. Natürlich nur unter Verzicht vieler Annehmlichkeiten wurde hier, aus eigenen Mitteln, eine Altersvorsorge angespart! Die letzte Versicherung wurde 2002, also 2 Jahre [vor Inkrafttreten] des GMG 2004 abgeschlossen!

Nachdem nun die dritte Versicherung ausbezahlt wurde, kommt nun die Rentnerin leider über die Freibetragsgrenze von [vor drei Jahren] ca. 148,– Euro. Nun schlägt die Krankenkasse freudenstrahlend und brutal zu, und holt sich über 18% der gesamten Kapitalsumme, wobei sie in der Ansparphase schon einmal, auf die Einzahlungssummen, Beiträge kassiert hat! Somit kassiert die Kasse – über 25% – von der eingebrachten Kapitalsumme und nochmal über 18% von der „Rendite“ der Versicherungen. Und bitte nicht vergessen – diese Abzocke – trifft nur die gesetzlich Versicherten!!! Die „Privaten“ (viele Beamte und Politiker) sind außen vor.

  1. Fallbeispiel
    Wenn Tote in einem Land, nochmals Krankenkassenbeiträge zahlen müssen – wie krank muss dann dieser Staat sein?

Vor kurzem hat mich eine Mutter angerufen, ihr geschiedener Mann ist im Januar verstorben, nun wird der Sohn abgezockt und darf – Krankenkassenbeiträge für den Verstorbenen (10 Jahre lang), aus dessen DV (Direktversicherung), zahlen. Für eine Summe die schon einmal verbeitragt war!!! Natürlich zusätzlich auch noch den „Arbeitgeberanteil, also über 18%!

Nur befindet sich der arme Hinterbliebene noch in der Ausbildung (Studium) – für welchen Arbeitgeber übernimmt er nun den Kassenanteil?

Wie abartig dieser hiergeschilderte Fall ist – zeigt folgender, eigentlich unmögliche, Tatbestand: Wäre der Vater des Studenten nur 3 Monate später gestorben, nach dem Erreichen des Rentenalters und erfolgter Auszahlung der DV-Summe, hätte der junge Halbwaise, ca.16.000,– Euro mehr für die Finanzierung seiner Ausbildung! So bekommt nun diesen Betrag, völlig zu Unrecht, irgendeine Krankenkasse!!! Da anscheinend der junge Mann nicht schon genug mit dem Tod des Vaters belastet ist, darf er sich – als kleine staatliche Zugabe – nun auch noch, mit den skrupellosen abzockenden Krankenkassen, auseinandersetzen!

  1. Fallbeispiel
    Eine geschiedene Frau muss für ihren früheren Ehemann „Versorgungsausgleich“ zahlen. Ihr Mann hatte ebenfalls eine Direktversicherung abgeschlossen. Sie muss nun, aus der Versicherung des früheren Ehemannes, Krankenkassenbeiträge an die Versicherungshaie abdrücken – natürlich 10 Jahre lang. Ihr bisheriger Ehemann lacht sich ins „Fäustchen“ – er zahlt als Privatversicherter kein Euro Beitrag aus der DV!

 

  1. Fallbeispiel
    Ein anderer Betroffener hat mir berichtet, dass er vor einigen Jahren eine Interessengemeinschaft für die Betroffenen eines großen Konzerns in unserer Region gründen wollte, um gegen das Unrecht anzugehen, und diesbezüglich die Geschäftsleitung angeschrieben! Er bekam Antwort aus der Rechtsabteilung mit der strikten Anweisung: „Keine Aktionen zu der DV-Thematik im Zusammenhang mit dem Konzernnamen.“ Wohl eigentlich mehr als verständlich – die werkseigenen BKK‘s der Konzerne – kassieren ja kräftig, bei dem staatlichen Betrug, mit!

 

  1. Fallbeispiel
    Mehrere Rentner, die eine oder mehrere Direkt – Lebensversicherungen haben, haben mir berichtet, dass sie heute – wohlgemerkt als Rentner – mehr Beitrag an die KK bezahlen, als in ihrem aktiven Berufsleben! Ich habe mal, meine ganzen widerrechtlichen abgezockten Krankenkassenbeiträge, inkl. der aus der gesetzlichen Rente, zusammengerechnet. Nun zahle ich als Rentner – wohlgemerkt als RENTNER – ganze 8,23 Euro weniger – wie ein normaler Arbeitnehmer, mit einem Gehalt von 4.425,- Euro brutto (Beitragsbemessungsgrenze)!!! Soweit zum Thema „Rentner zahlen zu wenig für ihre KV“.

 

Mit 4.425,- Euro Rente könnte man schon sehr, sehr zufrieden sein. Wann endlich erfolgt nun die Anpassung meiner Rente an den gezahlten Krankenkassenbeitrag???

  1. Fallbeispiel
    Durch Anhebung des variablen Zusatzbeitrages durch die KV (wird ja im Jan. 2021 bei vielen Kassen getan und auch 2024 nochmals getan) erhöhen sich auch die monatlichen Beitragszahlungen aus Direktversicherungen um einige Euros. Obwohl die Auszahlungssumme bereits vor Jahren ausbezahlt wurde und sich ja nicht mehr erhöht, und in vielen Fällen schon ausgegeben wurde! Das ist in etwa so: „Wenn ein Autobauer einige Jahre später seine Preise erhöht, müssen die Kunden die Preiserhöhung nachbezahlen! Bei welcher Anlageart verändert sich nach Auszahlung die Rendite? Bei welcher Anlageart mindert sich nach Auszahlung nochmals, evtl. sogar mehrfach? Diese „Kreativleistung“ ist wohl weltweit einmalig – dafürstehen: CDU, CSU, SPD und Grüne!

 

  1. Fallbeispiel
    Und das sagen die Richter und die Vertreter der Krankenkassen zu dem rückwirkenden Eingriff in Verträge:
    Anlässlich meiner Gerichtsverhandlung (Januar 2017) gegen die BKK vor dem Sozialgericht in Speyer, hatte ich ein längeres Gespräch (vor der Verhandlung) mit der Vertreterin der KK, sie war voll meiner Meinung, bezüglich der ungerechten Verbeitragung, von der auch einige ihrer eigenen Kollegen betroffen sind und ebenfalls stocksauer über die Mehrfachverbeitragung sind!

Auch der Richter (wir waren nur unter uns) war im Prinzip bei meiner Argumentation! „Ich verstehe Sie – das Gesetz (GMG) ist fehlerhaft ausgelegt und muss von der Politik wieder geändert werden!“

Allerdings erklärte der Richter auch glasklar, dass er die Klage ablehnen muss, auch wenn er eigentlich anderer Meinung ist. Schließlich hat ja das höchste Gericht – die angebliche „betriebliche Nähe“ (?) festgestellt habe(n) (will), „sonst bekommt er das Urteil um die Ohren gehauen“! Dabei lief lediglich der Überweisungsvorgang statt über mein Girokonto über das Lohnbüro meines Arbeitgebers. Aus dieser kleinen „Dienstleistung“ machen unsere Volksvertreter – aus einer einfachen Lebensversicherung – eine „betriebliche Altersversorgung“!

  1. Fallbeispiel
    Und eine weitere Frechheit ist noch, dass die auf 120 Monate verteilten Beiträge jährlich, an den aktuellen Beitragssatz der GKV angepasst werden. Das heißt auch noch, evtl. eine jährliche, Erhöhung der Beiträge! Wohl gemerkt – auf Kapital, das Jahre vorher ausbezahlt wurde -, kann also ständig eine nachträgliche Renditeverkürzung fällig werden!!! Bei welchem System gibt es so etwas noch???

 

  1. Fallbeispiel
    Auch die nach 2004 abgeschlossenen Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind betroffen und müssen ebenfalls nachträglich berichtigt werden, da die diesbezüglich “Abgezockten” ebenfalls nicht ordentlich und ehrlich, durch die Auswirkung der Gesetzesänderung, aufgeklärt wurden.

 

  1. Fallbeispiel
    Hier stellen wir mal zwei vergleichbare Rentner gegenüber. Der Privatversicherte Rentner zahlt ca. 540,– Euro an seinen Versicherer. Auf diesen Beitrag bekommt er einen Zuschuss von der Rentenkasse (7,3% der Rente, ab 2019 7,8%), dies wären in diesem Fall 182,– Euro. Somit verbleibt eine „Nettozahlung an die private Krankenkasse von 358,– Euro: Da er für seine Direktversicherung keinerlei Beiträge an die Kasse entrichten muss, verringert sich seine Beitragszahlung, im Vergleich zum gesetzlich Versicherten, auf ca. 242,00 Euro.-

Der freiwillige „Pflichtversicherte“ mit einer Lebensversicherungsauszahlung (DV) von etwas über 80.000 Euro zahlt 332,00 Euro (aus DV, Rente und Betriebsrente) an die Kasse. Somit überweist er rund 90,–EURO, MONATLICH MEHR als der „Private“ an seine KV. Dazu kommt noch, dass bei den freiwilligen „Pflichtversicherten“ alle Einkunftsarten, zur Beitragsermittlung (KV) herangezogen werden.

Diese Klientel ist aber von der Minimallösung Freibetrag, bei Bezug von Betriebsrenten und Direkt- Lebensversicherungen ausgenommen, zahlt aber evtl. Beitrag über die Bemessungsgrenze hinaus!

Zu der niedrigeren Beitragszahlung unterm Strich hat der Privatversicherte die viel besseren Leistungen (Wartezeiten, Komfortzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung usw.)! So gerecht geht es zu, im “Rechtsstaat Deutschland”!

  1. Fallbeispiel
    Ein Schreiben an den Gesundheitsminister von einem „Opfer“: Sehr geehrter Herr Minister, verehrter Herr Spahn: Gibt es einen Maximalbeitrag den man in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen kann und wie wird dieser ermittelt? Soweit ich informiert bin, basiert ein möglicher Maximalbeitrag auf der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Für das Jahr 2018 hat diese 4.425.-€ betragen. Ich war Angestellter und mein Verdienst lag sehr deutlich über dieser Beitragsbemessungsgrenze. Entsprechend hätte ich 323.-€ Krankenkassenbeitrag zahlen müsse (bezogen auf 14,6% und 50%-anteilig).

 

Meine Einkünfte aus Rente und Betriebsrente liegen nun deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze. Obwohl ich wesentlich weniger Einkünfte habe, muss ich ca. 100.-€ mehr Krankenkassenbeitrag zahlen. Warum bin ich als Rentner schlechter gestellt als zu meiner Zeit als Arbeitnehmer?
Kann ich die Differenz zu 323.- Euro als überzahlten Krankenkassenbeitrag zurückfordern?

  1. Fallbeispiel (nicht DV)
    Da ich selbstständig als Taxifahrer mein Unterhalt verdienen musste, blieb für mich nur die „Privatversicherung“, teilte mir eine Witwe mit. Von meinem geringen Einkommen konnte ich vor 25 Jahren die Kassenbeiträge (nach der Beitragsbemessungsgrenze) in einer gesetzlichen Ersatzkasse nicht zahlen, deshalb musste ich mich eben privat versichern.

 

Jetzt zahle ich 365,00 € von 508,00 € Rente inkl. Zuschuss für die KV. Die Möglichkeit in die KVdR zu kommen, bleibt mir versperrt, weil ich selbständig war, obwohl ich die Zugangsvoraussetzungen erfülle. Ich als Taxiunternehmerin habe die ganze Woche einschließlich Wochenende Tag und Nacht gearbeitet, bin nur eine Woche im Jahr in Urlaub gefahren. War nie krankgeschrieben und das ist der Dank. Habe mich noch ehrenamtlich in der Gemeinde eingebracht. Drei Geldanlagen sind pleite gegangen. Ich bin seit 25 Jahren Witwe und habe alles allein erarbeiten müssen. Wenn ich die Witwenrente von meinem Mann nicht hätte, müsste ich aus der Tonne leben.

 

  1. Fallbeispiel
    Sehr geehrte Herren, wie ich heute am Rande der Demo kurz erwähnte, möchte ich die zahlreich vorgetragenen Argumente für das schreiende Unrecht, was uns Rentnern geschieht, noch um einen Vorgang ergänzen.

Die TK hat nach meinem Renteneintritt u.a. auch meine betriebliche Altersversorgung mit nachträglichen Beiträgen beaufschlagt.
Der gesamte Auszahlungsbetrag wurde vom Betrieb in sechs Teilen gestückelt und über sechs Jahre verteilt ausbezahlt.

Trotzdem hat die KK den Gesamtbetrag von Anfang an in voller Höhe beaufschlagt, obwohl zu diesem Zeitpunkt lediglich 1/6 auf meinem Konto einging. Das heißt, dass ich fünf Jahre lang zu viel Beitrag bezahlt habe!!

Auf meinen Widerspruch hin, hat man mir mitgeteilt, dass das nicht anders ginge, weil eine gestaffelte Anrechnung zu kompliziert wäre und der Aufwand dafür zu hoch…..!!!!
Und das im Zeitalter der elektron. Datenverarbeitung….!

Ich habe darauf einen entsprechend unfreundlichen Brief geschrieben und die Vorgehensweise als Abzocke und Betrug übelster Art nach Mafiamanier bezeichnet.

Darauf ein Anruf: Tut uns leid, geht nicht anders….

Hätte ich so gehandelt, würde ich vor Gericht erscheinen müssen!
Vielleicht können Sie das bei Ihrem Argumentationskatalog verwenden.
Nochmal vielen Dank für Ihre Initiative.

14. Fallbeispiel

Betrug beim Krankenkassenbeitrag:

Rentner zahlen für eine Leistung, die sie überhaupt nicht in Anspruch nehmen können. Sie müssen den allgemeinen Krankenkassenbeitrag statt des ermäßigten zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das ist schlichtweg Betrug.
„In der GKV unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz. „Der allgemeine Beitragssatz gilt für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit ganz richtig. Aber auch bei der Berechnung des Beitrages (Beitragsbemessung) von Rentnern und Empfängern von Versorgungsbezügen werde der allgemeine Beitragssatz angewendet. Ein Widerspruch in sich.

Betrug beim Krankenkassenbeitrag:
Wie das? Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, müssen aber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen, während der ermäßigte Beitragssatz nur 14,0 Prozent beträgt – und dieser ermäßigte Beitragssatz „gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben“.

Der ermäßigte Beitragssatz gilt dem Vergleichsportal Biallo zufolge für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Erwerbslose und Studenten ab 30 Jahren, nicht aber für Rentner. Festgelegt sind die Krankenkassenbeiträge im §243 des Sozialgesetzbuches SGB V.

Bei Rentnerinnen und Rentnern tragen die Versicherten und die Rentenversicherungsträger Beiträge aus der Rente jeweils zur Hälfte. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenkasse werden von der Versicherungsbranche und dem Staat systematisch abgezockt. „Aber das sind ja nur 0,6 Prozent“, werden viele sagen. In dem Fall geht es jedoch wieder einmal ums Prinzip, denn der Staat bürdet den Rentnern und der Rentenkassen auch andere Leistungen auf, die alle Steuerzahler begleichen müssten.

  1. Fallbeispiel
    Ein Pflichtversicherter hat folgende Versorgungsbezüge: Rente der gesetzlichen RV, Betriebsrente und sonstige zu verbeitragenden Versorgungsbezügen aus Kapitalzahlungen aus DV. Es geht hier um den Freibetrag. Die Krankenkasse hat die Zahlstelle der Betriebsrente angewiesen, weil alle 3 Versorgungsbezüge zusammengerechnet über der BBG liegen, den Freibetrag nicht zu berücksichtigen. Ich halte das für falsch. Rente der gesetzlichen RV und Betriebsrente liegen im Übrigen unterhalb der BBG. Und die Zahlstelle der Betriebsrente darf die sonstigen Ver.Bez. aus Kapitalzahlungen nicht berücksichtigen.

 

  1. Fallbeispiel
    Deine Krankenkasse – Dein lachender Erbe!!!
    Gestern bekam ich diesen Kommentar auf meine Facebookseite:

„Ich zahle für die Direktversicherung meiner verstorbenen Frau alle Monate zusätzlich in die KV ein. Jetzt ist bald Schluss…Meine Frau ist vor mehr als 9 Jahren gestorben.”

Mit welcher skrupellosen – um nicht sogar zu sagen kriminelle Energie die 120 Monats-Regelung durchgedrückt wurde, zeigt dieses o. a. Ergebnis! Wäre die Beitragspflicht auf den Auszahlungsbetrag sofort fällig geworden – würde die Beitragsbemessungsgrenze die unverschämte Abzocke durch die Krankenkassen eingrenzen! So zahlen Tote noch zig Jahre, nach ihrem Ableben, Krankenkassenbeiträge! Leider muss ich mich immer wieder wiederholen! “Perverser kann man seine Bürger nicht ausnehmen!”

Zitat Ende.
 

Weitere Infos

Auf ZDF/Frontal 21:                www.youtube.com/watch?v=F4MZB-dVdkE

Mitglied beim DVG werden     dvg-ev.org/aktiv-werden/mitgliedsantrag/

www.dvg-ev.org

 

Text: Rudi Birkmeyer

Dieser Text ist auch veröffentlich in: www.wochenblatt-reporter.de/landau-land/c-lokales/die-perversitaeten-des-gesetzes-zur-modernisierung-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gmg-und-andere-problemfaelle_a543005

Foto (privat): Rudi Birkmeyer im „Deutschen Bundestag“, nachgebaut in der Ausstellung im Deutschen Dom in Berlin.