Zigtausende Journalisten sorgen beim Versorgungswerk der Presse fürs Alter vor. Vom dem werden sie für dumm verkauft. Kein Wort, dass sie damit ihre gesetzliche Rente mindern. Und für ihre Presserente müssen sie volle Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen.
Wie schlecht es um die Altersvorsorge der Presse steht, belegt eine Meldung des Versicherungsjournals, das titelt „Kein Neugeschäft mehr für Allianz Presse-Pensionskasse“. Ab 1. Oktober 2020 werde die Presse-Pensionskasse der Allianz Lebensversicherung kein Neugeschäft mehr schreiben. Für Bestandskunden als auch das Versorgungswerk der Presse habe diese Entscheidung keine Konsequenzen. Wie schlecht steht es um die Presse-Pensionskasse, wenn der Versicherer kein Neugeschäft mehr macht? Ziemlich vermutlich, denn in ähnlich gelagerten Fälle folgte oft der Verkauf an eine Run-off-Gesellschaft. Bei einem Run-Off verkauft der Versicherer seinen Versicherungsbestand – oder einen Teil – an eine auf die Abwicklung von Lebensversicherungen spezialisiertes Unternehmen. Damit aber drohe, schreibt der „Spiegel“ die private und betriebliche Altersvorsorge in sich zusammenzufallen.
Was kommt für Journalisten raus?
Die Allianz beeilt sich zu betonen, dass die Entscheidung keine Konsequenzen für das Versorgungswerk der Presse habe, bei dem viele Journalisten ihre Altersvorsorge haben. Da stellt sich doch die Frage, wie gut oder schlecht die “Presserente” ist. Wissen die Journalisten, was am Ende dabei rauskommt? Vermutlich nicht. Bei Auszahlung müssen sie nämlich die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf ihre Presserente zahlen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen lediglich einen Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 1.1.2022) für die Krankenkassenbeiträge zu (nicht für den Pflegebeitrag). Das heißt, wer seine Presserente in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung bezieht, zahlt 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse. Denn, „bei Kapitalleistungen wird der Auszahlungsbetrag rechnerisch durch 120 geteilt; darauf werden monatlich die entsprechenden Krankenversicherungsbeiträge erhoben“, schreibt das Versorgungswerk der Presse ganz richtig. Übrigens werden im Alter nicht nur Kranken- und Pflegebeiträge fällig, sondern auch Steuern, wie die Presse-Versorgung auf ihrer Homepage schreibt:
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie außerdem in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente. Privatversicherte sind hier beitragsfrei.
Bei ihrer Beispielrechnung lässt das Versorgungswerk der Presse diesen Abzug aber geflissentlich weg. Ein 35jähriger Redakteur oder eine Redakteurin, der oder die bis zur Rente mit 65 brav 352,50 Euro monatlich einzahlt, kommt nach Rechnung des Versorgungswerks der Presse auf eine Kapitalauszahlung von 104 939 Euro. Die 104 939 Euro werden durch 120 geteilt – ergibt 874,50 Euro, für die er 120 Monate lang Krankenkassen-, Zusatz- und Pflegebeiträge zahlen muss. Angenommen es gibt bis dahin noch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, dann werden 164,50 Euro abgezogen – macht 710 Euro. Davon zahlt er – sagen wir mal – 19 Prozent Krankenkassen-, Zusatz- und Pflegebeiträge. Macht 134,90 Euro monatlich oder 16 188 Euro über die gesamte Laufzeit von 120 Monaten. Aus seinen monatlichen 874,50 Euro sind (874,50 minus 134,90) 738,60 Euro geworden. Dafür hat unser Redakteur oder unsere Redakteurin aber insgesamt (352,50 mal 12 mal 30) 126 900 Euro eingezahlt. Er oder sie hat also mehr eingezahlt, als er oder sie herausbekommt. Zusätzlich hat unser Redakteur oder unsere Redakteurin wegen der Entgeltumwandlung auch noch seine oder ihre gesetzliche Rente gemindert. Denn, wer wegen der Umwandlung eines Teils seines Gehalts weniger in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt später auch weniger gesetzliche Rente.
Bei der “reinen” Presserente ist die Sache Betroffenen zufolge noch “perfider”. Denn der Beitrag des Arbeitnehmers werde vom bereits versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Gehalt abgezogen; der Zuschuss des Arbeitgebers werde dem Bruttogehalt zugeschlagen und anschließend besteuert und die Sozialversicherung abgeführt. Dafür reduziert sich die gesetzliche Rente nicht – ein schwacher Trost.
Überschussbeteiligung?
Es macht’s auch nicht besser, dass ihm das Versorgungswerk der Presse eine mögliche Überschussbeteiligung verspricht, die sein Garantiekapital auf vielleicht 168 050 Euro anhebt – immer unter Vorbehalt. Jeder von uns „alten“ Redakteuren weiß, dass die Überschussbeteiligung von Jahr zu Jahr geschrumpft ist. Keiner sollten sich also darauf verlassen. Aber angenommen, das Versorgungswerk der Presse schafft es tatsächlich, dieses Gesamtkapital zu erwirtschaften, dann zahlt unser Redakteur nicht 16 308 Euro an die Krankenkasse, sondern:
168 050 Euro geteilt durch 120 = 1400 Euro
– 164,50 Euro Freibetrag
1235,50 Euro zu verbeitragen
davon 19 Prozent = 234,75 Euro monatlich oder 28.169,40 Euro gesamt
Ist eine Presserente angesichts dieser Zahlen tatsächlich ein gutes Geschäft?
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