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Die Mehrheit der Betriebsrentner und Direktversicherten hat die zu viel bezahlten Krankenkassenbeiträge immer noch nicht zurück bekommen. Viele  warten auf eine Antwort ihrer Kasse. Der Freibetrag von 159,25 Euro wird nur zögerlich und teilweise sogar fehlerhaft berücksichtigt.

„Die Krankenkassen haben begonnen, den neuen Freibetrag für Betriebsrenten zu berücksichtigen und die seit Januar 2020 zu viel kassierten Beiträge zu erstatten“, schreibt „Finanztest“ in der November-Ausgabe – und das, obwohl das Gesetz bereits am 1.1.2020 in Kraft trat. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hat die gleiche Beobachtung gemacht. Eine Zwischenumfrage unter den Mitgliedern ergab, dass mit 62,3 Prozent annähernd zwei Drittel – geantwortet haben bislang 852 – der Befragten die Rückzahlung immer noch nicht erhalten haben. Etwas mehr als ein Drittel hat die Rückzahlung bereits erhalten und sie war korrekt. Eine kleine Minderheit von zwei Prozent hat die Rückzahlung zwar erhalten, der Betrag war allerdings fehlerhaft.

Viele warten auf Antwort

Einige DVG-Mitglieder wie Dieter S., der bei der IKK Südwest versichert ist, haben ihre Krankenkasse angeschrieben, aber nicht einmal eine Antwort bekommen. Helmut R. hat „bisher weder Geld noch eine Benachrichtigung von der BEK bekommen“. Die gleiche Erfahrung macht Inge B. mit ihrer Daimler BKK. Detlef L. wird von seiner TK hingehalten. Als Ausreden würden „immer fehlende Programmvoraussetzungen bemüht“. Ähnlich geht es Alois R. – seine TK habe noch nicht einmal eine Mitteilung geschickt. Es sei erstaunlich, findet Marita R, „dass die Zahlstellen der Krankenkassen offensichtlich nicht in der Lage sind, eine einfache Rechenaufgabe zu bewältigen“. Für Klaus G., der von seiner TK ebenfalls hingehalten wird, erschließt sich nicht, „warum der Freibetrag nicht auch auf die Pflegeversicherung angewendet wird“. Bei Hendrik P. hat KKH die Verzögerung der Rückerstattung mit „Personalmangel und Corona begründet“. Jeder einzelne Fall müsse von jemand geprüft werden; Automatisierung sei nicht möglich“.

Dass die Rückzahlung bei einem Drittel korrekt erfolgt, liegt teils am Verhalten der Versicherten. Klaus-Dieter H. hat seinen um den Freibetrag gekürzten Zahlbetrag selbst ausgerechnet und ab Februar gekürzt.  Übrigens, „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. „Nach einer Mahnung und Rücksprache hat die Barmer die Kürzung genehmigt“. Der neue Bescheid sei aber erst im Oktober gekommen. Elisabeth W. hat die Rückerstattung im Oktober bekommen, „nach dem ich im September noch mal bei der BKK Mobil Oil reklamiert habe“.

Selbstzahler sind im Vorteil

Eine Erkenntnis der Umfrage: Selbstzahler sind klar im Vorteil, weil sie sofort auf gesetzliche Änderungen reagieren können, während beim Lastschriftverfahren Versicherungskunden auf den Goodwill der Versicherungen angewiesen sein – und der ist, das hat die Umfrage gezeigt, nicht sonderlich groß.

„Finanztest“ hat beobachtet, „ob und wann die Kosten sinken und Erstattungen fließen, scheint von der Krankenkasse abzuhängen und davon, wer die Rente (oder Direktversicherung) auszahlt, ob Versorgungseinrichtung oder Privatfirma“.

Gesetz seit Januar in Kraft

Zur Erinnerung, das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft, aber Millionen Betriebsrentner müssen immer noch warten, dass der Freibetrag berücksichtigt wird. Angeblich schaffen es die 46 000 Zahlstellen für Betriebsrenten und Direktversicherungen nicht, ihre Software so schnell zu ändern.

 

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