Krankenkassenbeiträge

Viele Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge. Warum nicht die Kasse wechseln und Geld sparen? Der Kassenwechsel wird 2021 sogar leichter dank neuer Regelungen. Kasse wechseln hilft Geld sparen.

Drei Dutzend Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag erhöht. Niemand muss das klaglos hinnehmen. Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hunderte Euro sparen. Sie heben dem Vergleichsportal check24 zufolge ihre Zusatzbeiträge an. Betroffen seien davon rund 30 Millionen gesetzliche Versicherte.  In den kommenden Tagen könnten zu den Krankenkassen, die erhöhen, noch einige hinzukommen. Also, Kassenwechsel jetzt!

Kassenwechsel ist so einfach. Hermann-Josef Tenhagen beschreibt’s im “Spiegel”. So gehen Sie beim Kassenwechsel vor:

  1. Die eigene Kasse für sich persönlich bewerten.
  2. Beitragssatz vergleichen und eine bezahlbare Kasse finden.
  3. Persönlich wichtige Leistungen abklären und das Angebot als passend oder unpassend bewerten.
  4. Wechseln (oder eben nicht).

Das können Sie ganz sicher auch!

Jede Krankenkasse darf ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst festlegen. So variieren die Zusatzbeiträge von 0,2 Prozent Zusatzbeitrag (BKK Würth) bis 2,7 Prozent (BKK Stadt Augsburg). Bei der BKK Würth können allerdings nur Beschäftigte der Adolf Würth GmbH & Co. KG sowie einiger Tochterunternehmen Mitglied werden. Die derzeit günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist die HKK mit einem Beitragssatz von 14,99 Prozent. Im Schnitt verlangen die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr 1,3 Prozent Zusatzbeitrag. Den Beitrag zahlen je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders Betriebsrentner und Direktversicherte, die oberhalb des Betriebsrentenfreibetrags von 164,50 Euro den vollen Satz zahlen.

Kasse wechseln einfacher

Keine Angst vor dem Kassenwechsel, denn er ist jetzt einfacher: Krankenkassenmitglieder müssen nach dem neuen Krankenkassenwahlrecht nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernehme ab Januar 2021 die neue Krankenkasse, so Check24. Die Gefahr einer Versicherungslücke bestehe nicht. Eine Ablehnung des Antrags – zum Beispiel aufgrund des Alters, von Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen – ist laut Check24 bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen. Darüber hinaus gelte ab 2021 eine verkürzte Bindefrist beim Kassenwechsel; Verbraucher könnten dann alle zwölf Monate den Kassenwechsel angehen. Bisher waren der Kassenwechsel nur alle 18 Monate möglich.

Die Versicherten schätzen ihr Sparpotenzial durch Kassenwechsel oft zu gering ein. 22 Prozent der Teilnehmer der Verivox-Umfrage vermuten, dass sie schon bei der günstigsten Krankenkasse sind.  Quelle obs/Verivox GmbH

Sonderkündigungsrecht

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer bis 29. Januar kündigt, ist ab 1. April  bei der neuen Kasse, wer bis 31. Januar kündigt, ist ab 1. Mai bei der neuen Kasse. Ein Wechselrisiko besteht nicht.

In den vergangenen Tagen haben die Kunden der meisten Kassen sicher einen Brief bekommen. Die TK hat die Gründe für die Erhöhung zumindest schon einmal in der Pressemitteilung formuliert.

Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag
(Stand: 18.12.2020): 

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2020 Zusatzbeitrag 2021
AOK Baden-Württemberg 0,9% 1,1%
AOK Niedersachsen 0,8% 1,3%
AOK Nordwest 0,9% 1,3%
Audi BKK 0,7% 1,1%
BKK Achenbach Buschhütten 1,4% 1,6%
BKK B. Braun Aesculap 1,1% 1,3%
BKK Diakoni 1,1% 1,4%
BKK Freudenberg 0,7% 1,3%
BKK Mobil Oil 1,1% 1,29%
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 0,7% 0,98%
Bosch BKK 0,9% 1,2%
Daimler BKK 0,8% 1,3%
IKK classic 1,0% 1,3%
Knappschaft 1,1% 1,6%
mhPlus Betriebskrankenkasse 0,98% 1,28%
Techniker Krankenkasse 0,7% 1,2%
VIACTIV 1,2% 1,6%
AOK Sachsen-Anhalt 0,0% 0,6%

Quelle: T-Online /check24

 

Wie Spahn die Kassen plündert

2021 muss auch die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag.