Pflegebeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte

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2022 wird die Kranken- und Pflegeversicherung erneut teurer – und zwar um voraussichtlich 0,3 Prozentpunkte. Das heißt, Krankenversicherte werden dann im Schnitt 19,6 Prozent zahlen. Allein 3,7 Prozent Pflegebeitrag (mit Kindern 3,35).

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes (Gesetzliche Krankenversicherungen), Gernot Kiefer, bereitet die Öffentlichkeit schon mal auf neue Teuerungen vor. Gegenüber der „Rheinischen Post“ prognostizierte er, dass sich der Pflegebeitrag voraussichtlich schon in der ersten Hälfte 2022 um 0,3 Prozentpunkte erhöhen werde. Die Reserven seien aufgebraucht und die Kassen leer.

Pflegebeitrag steigt auf 3,7 Prozent

Was bedeutet das für Direktversicherte und andere Betriebsrentner? Kinderlose zahlen dann 14,6 Prozent + 1,3 Prozent + 3,05 Prozent + 0,35 Prozent + 0,3 Prozent = 19,6 Prozent; Versicherte mit Kindern zahlen 0,35 Prozent weniger = 19,25 Prozent. Wer eine teure Krankenversicherung hat wie die BKK24, der berappt künftig als Kinderloser 20,8 (14,6 + 2,5 + 3,05 + 0,35 + 0,3) Prozent – als Versicherter mit Kinder 0,35 Prozentpunkte weniger, somit 20,45 Prozent. Die BKK Stadt Augsburg liegt mit einem Zusatzbeitrag von 2,4 Prozent nur knapp dahinter.

Und dabei dürfte es nicht bleiben: „Wenn die Politik nicht aktiv gegensteuert, wird es 2023 einen Beitrags-Tsunami geben“, sagte der Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, der „Welt am Sonntag“. Das heißt, der Zusatzbeitrag steigt von heute durchschnittlich 1,3 Prozent möglicherweise auf zwei oder 2,5 Prozent – die Folge wären Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von deutlich über 20 Prozent.

Vergleichen und wechseln

Die Krankenversicherte sollten sich darauf einrichten – und noch häufiger vergleichen und wechseln als in der Vergangenheit, denn die Kluft zwischen günstigen und teuren Kassen wird in diesem und im kommenden Jahr größer. Der Wechsel ist mittlerweile auch einfacher: Erhöht die Kasse die Beiträge, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, dank dessen sie binnen zwei Monaten wechseln können. Wer im Januar kündigt, wechselt – nach zwei vollen Monaten – zum 1. April die Kasse. Die normale Bindungsfrist beträgt auch nur noch zwölf Monate. Auf dem Vergleichsportal Krankenkassen.de kann sich jeder zeitnah über die aktuellen Beitragssätze informieren und auch gleich wechseln.

Bild: GKV-Spitzenverband