Einspruch

Was bedeuten neue Beitragsbescheide aufgrund des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes (GKV-BRG)? Muss Einspruch eingelegt werden? Vorstandsmitglied Dr. Thomas Hintsch nimmt zur Frage unserer Mitglieder nach dem Umgang mit den neuen Beitragsbescheiden Stellung.

„Liebe Mitglieder,

aufgrund der Umsetzung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes treffen bei Euch aktuell neue Beitragsbescheide Eurer Krankenkassen ein.

Zahlreiche Mitglieder haben uns gefragt, ob sie gegen diese neuen Bescheide genauso Einspruch einlegen müssen wie gegen den oder die alten Bescheide?

Wir bestätigen diese Vermutung, weil nicht nur hier, sondern generell im Leben auch dann gegen einen neuen Bescheid erneut Widerspruch eingelegt werden muss, wenn sich an den Gründen für den alten Widerspruch nichts geändert hat.

Dies geht so auch aus dem § 44 des SGB „Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“ hervor (https://dejure.org/gesetze/SGB_X/44.html).

 

Für den Vorstand
Dr. Thomas Hintsch“

Mehr zu Rechtsgrundlage, Widerspruch und Klage ist in der Rubrik “Recht” zu finden.

Der VdK bietet ein Muster-Widerspruchsschreiben an.

Für den Erfahrungsaustausch gibt es unser “Forum” oder unsere Plattform auf Facebook.