Vogel

Bei Phoenix erklärt Johannes Vogel, dass der Freibetrag nur ein erster Schritt sein könne zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern.

Die FDP, der Vogel als arbeitsmarkt- und rentenpolitischer Sprecher, angehört, war damals 2003 schon gegen die Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG). Mit dem GMG wurde Anfang 2004 von der damaligen rot-grünen Koalition und mit Abnicken der Union die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt.

Vogel unzufrieden mit Gesetz

Ihr heutiger rentenpolitische Sprecher betonte bei Phoenix, das sich an der Haltung der FDP nichts geändert habe. Vogel sieht in dem Freibetrag von 159,25 Euro für 2020 nur einen ersten Schritt zur Beseitigung dieses Unrechts, das damals Rot-Grün-Schwarz zu verantworten hat. In Phoenix erläuterte er ausführlich seine Haltung. Dieser erste Schritt sei nicht geeignet das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge wieder herzustellen.

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Die FDP hat einen Entschließungsantrag zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nachgereicht. Darin heißt es: “Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, ein Gesetz vorzulegen, das die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen ab dem 1. Januar 2020 beendet, so dass Betriebsrentner und Bezieher anderer Versorgungsbezüge entlastet werden. Sollten bereits während der Ansparphase Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden sein, dürfen in der
Auszahlungsphase keine Beiträge mehr abgeführt werden.”

Zur Erinnerung: Ab 1. Januar gelte, so das Bundesgesundsheitsministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.

Bildquelle: Phoenix

Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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