Die Rentenversicherung erzählt den Jungen Märchen und informiert sich falsch: Ihr „Renten Blicker“ ist veraltet. Damit führt sie die Jungen aber in die Irre.
„Heute checken, was morgen zählt“, lautet das Motto des „Renten Blicker“ der Deutschen Rentenversicherung. „Februar 2015 – Du bestellst ein Eis und bekommst die Sahne gratis obendrauf. Tolle Sache? So ähnlich funktioniert die Riester-Rente, aber da geht’s ums Geld.“ Das heißt, seit 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung diese Seite nicht mehr angefasst, entsprechend veraltet ist sie. Das stimmt so gut wie nichts mehr. Mittlerweile bekommt der Riester-Sparer beispielsweise 175 Euro Grundzulage statt 154 Euro wie im „Renten Blicker“ steht.
Damit geht es schon mal los. Aber es kommt noch viel schlimmer. Bei der Riester-Rentenversicherung hat die Deutsche Rentenversicherung noch einen Garantiezins von 1,25 Prozent angesetzt – so viel gab’s mal laut „Rente-einfach“ bis Ende 2016, denn 2017 wurde der Garantiezins auf 0,9 Prozent gesetzt. Die Finanzmathematiker (Aktuare) der Versicherer fordern aber längst, den Garantiezins auf 0,5 Prozent zu senken. Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung stimmen also hinten und vorne nicht. Märchen sind auch die vermeintlichen Überschussbeteiligungen – die gibt es schon lange nicht mehr. Natürlich konnte die Deutsche Rentenversicherungen nicht absehen, dass einige Versicherer gar keine Riester-Rentenversicherungen mehr anbieten oder bereits angekündigt habe, aus dieser Vorsorgeform auszusteigen.
Junge verschaukelt
In punkto betrieblicher Altersvorsorge sind die Informationen sogar noch älter, denn da steht etwas von Oktober 2014. Seitdem hat sich jedoch viel geändert. Der Arbeitgeber kann seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht mehr die ganze Vorteile der Entgeltumwandlung einstreichen, die durch niedrigere Sozialabgaben erzielt. Seit dem Gesetz muss er mindestens 15 Prozent weitergeben, obwohl er 20 Prozent spart. Immerhin geht die Rentenkasse auf die Nachteile der Entgeltumwandlung ein: Die Einzahlung ist zwar sozialabgabenfrei, der Haken ist aber: „Seine (die des jungen Arbeitnehmers) spätere Rente sinkt leicht, denn zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören auch die Rentenbeiträge. Und je mehr er in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, desto höher fällt die spätere Rente aus. Damit nicht genug: Auch Arbeitslosenversicherung und Krankenkassenbeiträge zählen zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Weniger Einzahlungen bedeuten im Ernstfall weniger Arbeitslosen- und Krankengeld – aber auch bei der Berechnung vom Erziehungsgeld wirkt sich das negativ aus. Das Sparen bringt hier also nicht nur Vorteile.“
Private Altersvorsorge? Fehlanzeige
Wer nach der dritten Säule der Altersvorsorge, sprich der privaten sucht, sucht leider vergeblich. In „Wir über uns“ steht zwar, dass die Deutsche Rentenversicherung mit der „bundesweiten Initiative Rentenblicker jungen Menschen die Möglichkeit gibt, sich frühzeitig mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu beschäftigen“, von letzterer ist aber nichts zu lesen.
So sieht 2020 die Vermittlung von Finanzwissen aus. Kein Wunder, dass viele noch an Märchen glauben.
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