Firmen sparen auf Kosten der Altersvorsorger

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20 Prozent Sozialabgaben sparen und nur 15 Prozent an die Arbeitnehmer weitergeben – so sieht Altersvorsorge à la SPD aus. Nur Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge.

Das Magazin „Markt und Mittelstand“ hat es in dem Artikel „Unbürokratische Vorsorge stärkt den Mittelstand“ sehr plakativ beschrieben: „Die Arbeitnehmer profitieren (bei der Direktversicherung) von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen durch die nachgelagerte Abführung – der Arbeitgeber muss maximal die ersparten Sozialversicherungsbeiträge dazugeben, höchstens jedoch 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrags der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei einer durchschnittlichen Ersparnis des Arbeitgebers von circa 20 Prozent entsteht durch den gesetzlichen Zuschuss keine Mehrbelastung für das Unternehmen.“

Altersvorsorger sind die Dummen

Die Dummen bei dieser Rechnung sind Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung, denn sie bekommen nur 15 Prozent vom Arbeitgeber, der sich aber 20 Prozent Sozialabgaben spart. Die Direktversicherte zahlen im Alter aber die vollen 20 Prozent an Krankenkassen- und Pflegebeitrag. Und vermutlich sind die Beiträge dann noch weit höher. Nicht nur das, die Direktversicherten reduzieren durch die Entgeltumwandlung auch noch ihre gesetzliche Rente.

Für Arbeitnehmer ist die Direktversicherung ein Verlustgeschäft – aber immer noch glauben Millionen, sie könnten damit der Altersarmut entgegenwirken. Ein Irrglaube, wie die Rechnung zeigt.

SPD hat Sparer enteignet

Ausgeheckt hat das die SPD unter Olaf Scholz und Andrea Nahles. Wobei die SPD doch eigentlich die Partei der Arbeiter sein sollte – aber nur eigentlich. Die SPD hat auch 2003 die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt und ist bis heute sogar noch stolz darauf. Damit werden Arbeitnehmer systematisch enteignet, denn sie zahlen in der Rente den vollen Beitrag in die Kranken- und Pflegeversicherung, eben diese 20 Prozent.

Beschäftigte entmündigt

Das Konstrukt Direktversicherung in der betriebliche Altersvorsorge funktioniert so, wie es „Markt und Mittelstand“ beschreibt: „Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem Lebensversicherungsanbieter und regelt die Beitragszahlung; Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, Anspruch auf die spätere Leistung haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Alles klar? Ein Direktversicherter ist also auf Gedeih und Verderb an den Arbeitgeber gekettet, denn der ist ja der Versicherungsnehmer. Der Beschäftigte kann den Vertrag nicht mal kündigen, nur stilllegen.

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