Krankenkassenbeitrag

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge (bAV)? Meist nicht, weil annähernd 20 Prozent für die Krankenkasse weg gehen. Wie soll sie da rentabel werden? Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte sich das zweimal überlegen.

Von Friedhelm Schnitzler

Die Krankenkasse schlägt zu, wenn Arbeitnehmer in Rente gehen und ihre Direktversicherung ausbezahlt bekommen. Von dem Geld müssen annähernd ein Fünftel an Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen berappen.

Wie rentabel ist die bAV?

Wenn sich der Arbeitgeber nicht mindestens mit garantierten 30 Prozent an den Beiträgen zur bAV beteiligt, wird daraus ein Verlustgeschäft. Denn, zum einen fallen Krankenkassen- und Pflegebeiträge an, zum anderen mindert die Entgeltumwandlung die gesetzliche Rente wodurch umworbene Einsparungen in der Aufbauphase aufgezehrt werden.

Die Kündigung einer Direktversicherung durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Versicherungsgesellschaft ist nahezu unmöglich. Sollte in Ausnahmefällen eine Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich sein ist dies mit hohen Verlusten verbunden  unter anderem durch eine sofortige Besteuerung der ausgezahlten Summe und auch hier ggf. anfallende Sozialabgaben.

Der Arbeitnehmer kann seine Direktversicherung nur stilllegen und ruhend stellen. Die Versicherung wird dann mit dem sogenannten Rückkaufswert als Todesfallsumme  weitergeführt und bei Fälligkeit ausgezahlt. Weniger eingezahlt, heißt auch weniger ausgezahlt – und damit weniger Krankenkassenbeiträge. Was sich der Arbeitnehmer spart, kann er anders investieren – mit sicher besserer Rendite.

Arbeitgeber muss sich beteiligen

Die Sache sieht natürlich anders aus, wenn sich der Arbeitgeber zur Hälfte – oder mehr – an der Direktversicherung beteiligt. Aber auch hier: Besser den Vertrag ruhend stellen und auf eine Gehaltserhöhung drängen – und mit dem Geld selbst fürs Alter vorsorgen. Es lohnt sich, die Möglichkeiten durchzurechnen.

Klar ist, die betriebliche Altersversorgung ohne signifikante Beteiligung des Arbeitgebers bleibt ein Risikogeschäft. Soll doch niemand glauben, dass es bei den jetzigen Beitragssätzen in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt. Gerade eben haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht – und davor den Pflegebeitrag. Parallel dazu haben viele Lebensversicherungen die Überschussbeteiligungen auf null herunter gefahren, wie die heutigen Versorgungsempfängern schmerzlich spüren.

Bereits 2004 argumentierten die Befürworter der Vollbverbeitragung von Direktversicherten und Betriebsrentnern, es sei sozial nicht mehr zu verantworten, die Rentner zu subventionieren – sie trügen nur noch 40 Prozent ihrer Krankheitskosten selbst.

Viele Verträgen ruhend gestellt

Jung und Alt  scheinen den Bluff glücklicherweise zu begreifen. Die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (BAV 2019) kommt zum Ergebnis, dass derzeit 28 Prozent der bAV-Verträge ruhend gestellt sind.

Der Euphorie ist Ernüchterung gewichen. Das gilt nach Analysen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch für die Riester-Rente.  Immer weniger schließen einen Riester-Vertrag ab – und schätzungsweise jeder fünfte der 16 Millionen Verträge wird nicht mehr bespart. Das heißt, bei mehr als drei Millionen Betroffenen ist etwas gründlich schief gelaufen – ausgestiegene Riester-Sparer haben dennoch Geld verloren, denn die mit diesen verbundenen Abschlusskosten sind perdü.