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Ein Fünftel von Direktversicherungen schneidet sich die Krankenkassen ab, weil der Staat das so per Gesetz bestimmt hat.

Versprochen, gebrochen – so geht es allen, die per Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt haben. Ihnen wurde damals in den 80er- und 90er-Jahren versprochen, dass ihre Altersvorsorge, für die sie per Direktversicherung gespart haben, beitragsfrei sein würde. Aber 2003 hat sich der Staat das anders überlegt und mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz sein Versprechen gebrochen. Seit dem zahlen Direktversicherte bei der Auszahlung ein Fünftel an die Krankenkasse – den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag.

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Klar, dass die Betroffenen am Ende sehr enttäuschend sind. Der RBB hat mit einigen von ihnen gesprochen, die empört sind über doppelt Krankenkassenbeiträge. Denn die sogenannte Doppelverbeitragung der Krankenkassen schmälert die Betriebsrente nach der Auszahlung beträchtlich. Der RBB klärt auf, welches Gesetz den Krankenkassen den Griff ins Portemonnaie der Sparer ermöglichte? Er geht der Frage nach, ob das alles rechtens ist – oder ob man dagegen vorgehen gehen?

In SUPER.MARKT zeigt Finanzexperte Gerald Meyer, wie sich Betroffene vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten gegen diese Ungerechtigkeit wehren und klärt, welche Möglichkeiten es gibt, die Verluste in Grenzen zu halten. Meyer rät deswegen, keine neuen Verträge mehr abzuschließen. Wer einen Vertrag hat, sollte seine Beiträge einfrieren – oder mit dem Arbeitgeber reden, dass er die Beiträge mit mindestens 15 Prozent bezuschusst werden. Eine Gehaltserhöhung sei ebenfalls eine Alternative zur Direktversicherung. Einige andere Finanzredakteure wie die von Finanztip raten zu noch deutlich höheren Zuschüssen des Arbeitgebers, damit sich eine Direktversicherung lohnt.

Die Sendung ist am Montag, den 11. November um 20:15 Uhr ausgestrahlt worden und kann in der Mediathek jederzeit abgerufen werden.

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rbb

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