lohnt

Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Zuerst stand’s in der „Münchner Abendzeitung“, dann in der „Chemnitzer Zeitung“, dann im „Trierischen Volksfreund“ – letztlich in 20 Blättern. Knackpunkte sind der Arbeitgeberzuschuss und die Sozialabgaben in der Rente.

Die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, ist in Verruf gekommen. Denn seit einigen Jahren werden Betriebsrenten ausgezahlt – und die „Betriebsrentner“ merken dann, dass netto nicht viel rum kommt. Sie lohnt sich nur für die wenigsten. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in ihrem am 20. August im Wirtschaftsteil erschienenen Artikel schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt. Sie titelt deswegen auch „Die Betriebsrente lohnt sich nicht für jeden – was Berufstätige dazu wissen sollten“.

Knackpunkte der Betriebsrente:

  • Der Zuschuss des Arbeitgebers
  • Steuern und Sozialabgaben

Genau diese Punkte lassen Verkäufer von Betriebsrenten aber immer geflissentlich weg, schließlich soll der Kunde, sprich der abhängig Beschäftigte, ja den Altersvorsorgevertrag unterschreiben.

Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW mahnt, genau hinzuschauen und zu fragen, wann sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer auszahlt:

Im Grunde genommen hat jeder Anspruch auf Entgeltumwandlung: „Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht darauf, einen Teil des Gehalts mit der sogenannten Entgeltumwandlung für die Betriebsrente aufzuwenden”, wird Marta Böning, Arbeitsrechtlerin vom Deutschen Gewerkschaftsbund, von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert. Dabei werde direkt aus dem Bruttolohn ein Sparbeitrag in einen Vorsorgevertrag gezahlt. Die Beiträge sind damit zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

Die Einschränkungen:

  • Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltumwandlung sei, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und jährlich mindestens 240 Euro anspart, erklärt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA). Wichtig sei auch, dass ein Anspruch in einem möglichen Tarifvertrag nicht ausgeschlossen wird, denn aus Tarifverträgen ergeben sich oft bereits Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge, wird der Experte von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert.
  • Zu geringe Zuschüsse lohnen kaum: „Grundsätzlich müssen Arbeitgeber das Sparvorhaben bei Neuverträgen seit 2019 mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags unterstützen, heißt es vom Fondsverband BVI. Ab 2022 gelte dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen.“
  • Diese 15 Prozent sind ein Bonbon für den Arbeitgeber, aber ein saurer Apfel für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart sich 20 Prozent Sozialbeiträge und gibt nur 15 Prozent weiter, so will es das von der SPD initiierte Betriebsrentenstärkungsgesetz. Was der Arbeitnehmer an Sozialabgaben im Berufsleben spart, muss er in der Rente nachzahlen – und wer weiß, wie hoch die dann wegen der Alterung der Bevölkerung sein werden. Schon heute steigen die Pflegebeiträge kontinuierlich. Also, ein schlechtes Geschäft.
  • Die spätere Rente ist aber nicht nur sozialabgabenpflichtig, sondern auf sie muss der Rentner auch Steuern zahlen. „Anders als bei der gesetzlichen Rente müssen sie (die Rentner) in der Auszahlungsphase den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, der Freibetrag, liegt bei 159,25 Euro“, schreibt die „Münchner Abendzeitung“ ganz richtig. Unter Umständen sei bei niedrigen Arbeitnehmer-Zuschüssen eine Riester-Vorsorge möglicherweise vorteilhafter.
  • Weil der Arbeitnehmer wegen der Entgeltumwandlung weniger in die gesetzliche Rente sowie Kranken- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt er natürlich im Fall der Fälle auch weniger gesetzliche Rente sowie das Kranken- und Arbeitslosengeld.
  • Die Betriebsrente bereitet auch beim Job-Wechsel Probleme. Denn nicht immer übernimmt der neue Arbeitgeber den bisherigen Vertrag. Wer beim neuen Arbeitgeber mit einem neuen Vertrag anfängt, zahlt neue Abschluss- und gegebenenfalls auch mehrfach Verwaltungskosten. „Denn nur selten kann und will man den Altvertrag mitnehmen“, so Scherfling Ob die Konditionen übertragbar seien, hänge von der Vertragsart ab.

Betriebsrente lohnt sich selten

Klaus Stiefermann meint, eine Betriebsrente könne sich aufgrund besserer Konditionen auszahlen: “Diese können nämlich manchmal deutlich attraktiver sein, als wenn man eine vergleichbare Versorgung auf dem Markt, zum Beispiel in Form einer privaten Lebensversicherung, ,kauft`”. Klar, dass er diese Meinung vertritt, gehören der ABA doch neben Unternehmen, auch Versorgungseinrichtungen und Versicherungen sowie Banken an. Er spricht pro domo und ist somit parteilich.

Sozialabgaben nur gestundet

Die Steuern- und Abgabenfreiheit in der Einzahlphase heißt lediglich, dass diese Abzüge gestundet sind, denn in der Auszahlphase wird der Rentner damit belastet. Steuerfrei sind auch nur Beitragszahlungen bis monatlich maximal 552 Euro; auf Beiträge bis zu 276 Euro im Monat entfallen außerdem keine Abgaben zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer der „Münchner Abendzeitung“ zufolge jährlich bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umwandeln. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kämen laut BVI dafür in Frage. Investieren ohne Abzug von Sozialabgaben kann ein Arbeitnehmer bis zu vier Prozent – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze bei 82 800 Euro (Stand 2020).

Fünf Wege zur Betriebsrente:

  • Die zwei internen sind ein Rentenversprechen des Arbeitgebers über eine sogenannte Direktzusage oder eine Zusage über Unterstützungskassen.
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Übrigens, der fast textgleiche Artikel, der in der „Münchner Abendzeitung“ und der „Chemnitzer Zeitung“ am 20. August erschien, tauchte in den darauf folgenden Tagen auf in:

  • „Gießener Anzeiger“
  • „Oberhessische Zeitung“
  • „Usinger Anzeiger“
  • „Lauterbacher Anzeiger
  • „Kreis-Anzeiger“
  • „Bürstädter Zeitung“
  • „Darmstädter Echo“
  • „Lampertheimer Zeitung“
  • „Main-Spitze“
  • „Wiesbadener Kurier“
  • „Wormser Zeitung“
  • „Idsteiner Zeitung“
  • „Allgemeiner Zeitung Mainz-Rheinhessen“
  • „Freies Wort“
  • „Meininger Tagblatt“
  • „Südthüringer Zeitung“
  • „Schwäbische Zeitung“
  • „Trierischer Volksfreund“
  • „Nordkurier“
  • „Kölnische Rundschau“